Seit September dürfen Mieten in Hamburg nur noch um maximal 15 Prozent in drei Jahren steigen. Dies gilt jedoch nur für laufende Mietverhältnisse und nicht für neu abgeschlossene Verträge. In diesen Fällen können die Mieten weiterhin frei vereinbart werden. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin.

Wie berichtet, hat der Hamburger Senat eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen. Die Verordnung gilt für die gesetzlich höchstzulässige Dauer von fünf Jahren und erfasst das gesamte Stadtgebiet. Grundlage dafür ist das Mietrechtsänderungsgesetz, das am 1. Mai in Kraft getreten ist. Danach dürfen unter Hinweis auf Paragraf 558 BGB die Landesregierungen die Kappungsgrenze von den üblichen 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren senken. Allerdings nur dort, wo Wohnraum knapp ist.

Außer Hamburg haben auch die Länder Berlin sowie das Land Bayern für die Stadt München entsprechende Verordnungen erlassen, die eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen vorsehen.