Im Alter können Stufen schnell zur unüberwindbaren Barriere werden. Was Mieter und Eigentümer wissen sollten

Ein Schlaganfall, Arthrose oder einfach Altersschwäche können Stufen und Treppen zum unüberwindbaren Hindernis in den eigenen oder gemieteten vier Wänden machen. Wer nicht das geliebte Zuhause verlassen will, braucht dann einen Treppenlift. Dieser befördert einen dann entlang der Treppe nach oben oder herunter.

Betroffene mit Rollstuhl brauchen für die Beförderung jedoch einen Plattformlift, erklärt Peter Burk, der für die Stiftung Warentest ein Buch über altersgerechtes Umbauen geschrieben hat. Dabei werde der Rollstuhl samt Person auf eine Plattform gefahren und entlang der Treppe transportiert. Sitzlifte lassen sich nach Angaben Burks in fast jedem Treppenhaus installieren. Dagegen benötigen Plattformlifte deutlich mehr Platz.

Treppenlifte gibt es laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab 3500 Euro, die teuersten können bis etwa 15.000 Euro kosten. Auch für ein und dasselbe Modell kann der Preis variieren. Ist die Treppe gewendelt, kostet der Einbau deutlich mehr. Die jährlichen Wartungs- und Servicekosten liegen bei 200 bis 300 Euro.

Lifte vor dem Kauf testen und sich herstellerunabhängig beraten lassen

Vor dem Einbau sollten sich Bewohner zuerst bei einer neutralen Wohnberatungsstelle über die Möglichkeiten informieren, raten die Verbraucherschützer. In Hamburg ist dies herstellerunabhängig beim Verein Barrierefrei Leben mit Ausstellungsräumen an der Richardstraße 45 (Richardhof) möglich. Wer den Weg nicht auf sich nehmen möchte, kann sich auch auf der Webseite des Vereins unter www. online-wohn-beratung.de informieren.

Qualitätskriterien zum Kauf und zu der Installation von Treppenliften hat die Deutsche Seniorenliga ebenfalls sehr informativ und detailreich auf ihrem Internetportal unter www. deutsche-seniorenliga.de hinterlegt. Dort ist beispielsweise nachzulesen, dass im Idealfall Anbieter und Hersteller identisch sein sollten, was auch für den Vertrieb, die Montage und den Service gelten sollte. Käufer täten gut daran, dies zu erfragen und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Außerdem wird hinsichtlich der Montage empfohlen, bei der Fahrbahnbefestigung die Treppen so wenig wie möglich in Mitleidenschaft zu ziehen. Nicht zuletzt werde die Installation eines Lifts so überhaupt erst möglich, da so manche Treppe nicht angebohrt werden dürfe. Die Empfehlung lautet daher: „Es sollte grundsätzlich möglich sein, die Fahrbahnstützen nur auf der Treppe aufzustellen statt zu verschrauben und stattdessen die Fahrbahn ausschließlich an der Wand anzubringen. Bei frei tragenden Treppen sollte es möglich sein, die Stützen nur auf die Stufen zu klemmen. So ist die Befestigung später wieder leicht zu entfernen, und die Stufen nehmen keinen Schaden.“

Vermieter dürfen den Einbau im Bedarfsfall nicht verweigern

Wer im Eigenheim wohnt, kann bauliche Änderungen meist problemlos vornehmen. Allerdings müssen Bauvorschriften eingehalten werden. Bei einem Mietverhältnis wiederum darf der Vermieter den Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus nicht verwehren, wenn ein Mieter aus körperlichen Gründen seine Wohnung über das Treppenhaus nicht mehr erreichen kann, betont Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Vermieter könne dies nur verbieten, wenn der Einbau die Sicherheit der anderen Bewohner auf der Treppe gefährde. Die Kosten für den Einbau muss der Mieter allerdings selbst tragen. Und laut Rechtsprechung kann der Vermieter auch verlangen, dass auf einem Sonderkonto Geld für den späteren Rückbau hinterlegt wird.

Die staatliche Förderbank KfW bietet Förderprogramme an, die den altersgerechten Umbau von Wohnungen finanziell fördern. Das schließt auch den Einbau von Treppenliften ein (Programm 455: Altersgerecht umbauen).

Nicht immer muss es jedoch ein Treppenlift sein. „Ein beidseitiger griffsicherer Handlauf an der Treppe kann in vielen Fällen die Mobilität und Selbstständigkeit erhalten“, gibt Antje Ebner, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit (DIT) in Augsburg, zu bedenken. Der Handlauf sollte auf einer Höhe von 85 Zentimetern montiert sein und 30 Zentimeter weit waagerecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen. Um die Rutschgefahr zu mindern, rät Susanne Woelk von der Aktion „Das sichere Haus“ in Hamburg, glatte Stufen mit rutschhemmenden Belägen zu überziehen. Auf Steinstufen seien Gummistreifen geeignet, auf Holzstufen Teppichmatten. Die Beläge sollten keine Falten schlagen. Sinnvoll seien nachts leuchtende Sicherheitsstreifen, mindestens auf der ersten und letzten Stufe, um Beginn und Ende der Treppe zu erkennen.

Literatur: Peter Burk: „Altersgerecht umbauen“. Stiftung Warentest, 19,90 Euro