Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherung verurteilt, künftig auf eine nachteilige Klausel in Darlehensverträgen zu verzichten (Az. 11 O 161/12 v. 20.12.2012). Danach wollte der Versicherer vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens nicht berücksichtigen. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Hamburg. Ob die Allianz in Berufung geht, ist nicht bekannt.