Silvester-Partys sind Ausnahmen, Mieter sollten aber immer Rücksicht nehmen. Eigentlich gilt im Mehrfamilienhäusern ab 22 Uhr Nachtruhe.

Zu Hause feiern hat manche Vorzüge: Die Stimmung ist familiär, das Publikum überschaubar, und die Kosten halten sich in Grenzen. Wenn da nur nicht die Nachbarn wären. Schon zu Beginn des Abends stößt der Besen gegen die Decke. Bald steht der erste Hausbewohner vor der Wohnungstür, um seiner Beschwerde über den Lärm den nötigen Nachdruck zu verleihen. Zum Schluss beendet womöglich die Polizei die Party. Klar ist: Mieter müssen immer Rücksicht nehmen - auch wenn Silvester etwas andere Regeln gelten.

Eigentlich hat in Mehrfamilienhäusern ab 22 Uhr Nachtruhe zu herrschen. "Silvester gelten aber de facto Sonderregelungen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es werde ohnehin überall gefeiert. "Aus meiner Sicht gilt zumindest bis zum Ende des Feuerwerks eine erweiterte Toleranzgrenze." Das dürfe aber nicht als Freibrief für ungehemmtes Lärmen missverstanden werden.

Ortsübliche Feiertage wie Karneval oder Silvester seien denkbare Ausnahmen der absoluten Nachtruhe, bestätigt Rechtsanwältin Beate Heilmann aus Berlin. "Also wenn ohnehin alle um einen herum feiern." Das Gebot der Rücksichtnahme gelte aber dennoch, etwa wenn besonders viele kleine Kinder oder ältere und kranke Menschen im Haus wohnen. Außerdem sei auch bei der Silvesterparty irgendwann mal Schluss. "In der Großstadt lässt die Knallerei ja ab zwei Uhr morgens nach, und es wird ruhiger." Dann könne Partylärm bis in die frühen Morgenstunden schon wieder als belästigend anzusehen sein.

Noch mehr Konfliktpotenzial haben private Feiern an ganz normalen Wochenenden. "Wöchentliche Partys sind keineswegs zulässig", sagt Heilmann, die Mietrechtsexpertin im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Viele berufen sich hartnäckig auf die Regel: Einmal im Jahr richtig feiern wird ja wohl erlaubt sein. Doch das stimmt nicht. "Mieter haben keinen Anspruch darauf, einmal im Monat oder dreimal im Jahr oder wie auch immer lautstark feiern zu dürfen", betont Ropertz.

Wer trotzdem eine Party gibt, muss vor allem die Lautstärke im Griff haben. "Das ist der größte Streitpunkt", bestätigt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. "Ich darf natürlich in meiner Wohnung feiern, aber nicht zu laut und nur innerhalb meiner Räume, nicht im Treppenhaus." Innerhalb der Ruhezeiten von 22 Uhr bis sieben oder acht Uhr gelte Zimmerlautstärke. "Nachbarn dürfen nichts außer den normalen Lebensgeräuschen hören." Die Geräuschkulisse hänge stark von der Dämmung ab, sagt Happ. Er rät dazu, auf jeden Fall den Bass aus der Musik zu drehen. "Der geht immer durch die Wände." Laute Gespräche können auch stören, ebenso wie Tanzen oder Herumlaufen. Streng genommen dürften Geräusche außerhalb der geschlossenen Wohnung nicht mehr oder allenfalls kaum noch zu hören sein, erklärt Heilmann. Besondere Rücksicht gelte wiederum, wenn Menschen im Haus wohnen, die besondere Ruhe brauchen. Andersherum kann es etwas toleranter zugehen, wenn nur junge Leute im Haus wohnen und es ohnehin immer etwas lauter ist.

"Wenn der Nachbar sich beschwert, würde ich versuchen, leiser zu sein", rät Gerold Happ. Wird die Polizei dann doch gerufen und sie muss zwei oder dreimal kommen, kann eine Geldbuße verhängt werden, die durchaus mehrere Hundert Euro betragen kann, wie Beate Heilmann betont. Komme es zu einem Bußgeldverfahren, könne man sicher sein, dass der Richter mehr die Aussagen der Polizei gewichtet. Fallen die Beamten als Zeugen aus, müsse der Nachbar beweisen, dass es häufiger zu laut war, zum Beispiel mit einem Lärmprotokoll. Das Gericht orientiere sich bei der Bewertung am Lärmempfinden eines durchschnittlichen Menschen.

Um Ärger mit Nachbarn und dem Vermieter oder gar ein Bußgeld zu verhindern, können Gastgeber versuchen vorzusorgen. "In der Praxis lässt sich der meiste Ärger vermeiden, wenn man die Party vorher ankündigt", rät Happ. Rechtlich gesehen bringt es aber nichts, die Nachbarn vorzuwarnen oder vielleicht mit einzuladen. Wer Ruhe will, muss diese auch bekommen.

Auch Durchgangsverkehr kann zu Beschwerden beim Vermieter oder Hausverwalter führen. "Wenn ständig 50 Leute durch das Treppenhaus laufen, ist das auf jeden Fall störend", sagt Happ. Gibt es bei einer Feier Verschmutzungen im Hausflur oder auf der Treppe, sollte der Gastgeber diese direkt beseitigen. Wenn etwas zu Bruch geht, sei es am einfachsten, sich das Geld vom Gast zu holen und die Sache direkt mit dem Vermieter zu klären.