Hausbesitzer können von 2013 an frei bestimmen, wer ihren Schlot kehrt. Das hat Vorteile, birgt aber auch das Risiko, Fristen zu versäumen

Anfang Januar fällt das deutsche Kehrmonopol der Schornsteinfeger: Millionen Hausbesitzer haben dann erstmals seit 1935 ein Wort mitzureden, wer ihnen aufs Dach steigt - und zu welchem Preis. Der neue freie Wettbewerb um das Fegen der Kamine bereitet den bisherigen "Platzhirschen", den Bezirksschornsteinfegermeistern, offenbar jetzt schon Sorgen, denn viele der amtlichen Schlotfeger versuchten in den vergangenen Wochen noch schnell, ihre Kunden mit langfristigen Verträgen an sich zu binden, wie Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher beobachtet hat. Wer so einen Vertrag unterschrieben hat, profitiert nicht von der neuen allgemeinen Wahlfreiheit und den damit verbundenen womöglich günstigeren Kehrgebühren.

Das Aus für das 77 Jahre alte Kehrmonopol kam auf Druck der Europäischen Union (EU) zustande. Bislang herrschten die etwa 8000 Bezirksmeister bis zur Rente konkurrenzlos über ihre Kehrbezirke. Ab 2013 ist der abgeschottete Markt aufgebrochen. Die Arbeit wird dann aufgeteilt. Die Kontrolle der Feuerstätten, die Abnahme eines Kamins und ähnliche Aufgaben rund um die Brandsicherheit bleiben zwar weiterhin beim amtlichen Schornsteinfeger. Arbeiten wie das häufig jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen sind künftig aber vom Staat freigegeben.

Hausbesitzer müssen dafür nicht mehr den staatlich verordneten schwarzen Mann nehmen, sondern dürfen selbst einen Feger ihrer Wahl beauftragen. Das kann ein freier Schlotfeger sein, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei der Handwerkskammer registriert ist, oder ein Installateur- und Heizungsbaumeister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation. Während die Preise hier ab 2013 frei gestaltet werden können, sind die Gebühren beim Bezirksschornsteinfeger festgelegt - sie sollen mit Jahresbeginn steigen.

Anbieter wie Roman Heit, Schornsteinfeger und Kaminkehrer aus Berlin, werben schon jetzt mit garantierten 30 Prozent Ersparnis im Vergleich zur letzten Rechnung, kundenfreundliche Terminabsprachen inklusive. Doch Lutz Peters, Vorstandsmitglied der Schornsteinfeger-Innung Hamburg, rät zur Vorsicht. "Das sind Lockangebote, um Kunden zu ziehen." Man müsse damit rechnen, dass nach Vertragsschluss die Preise bei vielen wieder hochgingen. Peters: "Wenn man Kunden in einem anderen Bezirk als dem eigenen anwirbt, fallen Anfahrtskosten an, die der Kunde zahlen wird." Generell geht er nicht davon aus, dass Hauseigentümer vom wachsenden Wettbewerb profitieren werden. "Die damit bei vielen Handwerksunternehmen und Kollegen neu anfallenden Werbungskosten werden ihren Preis haben, den Kunden ebenfalls zu zahlen haben."

Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sieht dies nicht so negativ: "Ob es künftig deutlich billiger wird, steht und fällt mit der Bereitschaft der Bürger zum Wechseln." Er rate jedem dazu, die Liberalisierung zu nutzen.

Die neue Wahlfreiheit bringt allerdings auch neue Pflichten für die Hausbesitzer. Sie können künftig nicht mehr warten, bis der Schornsteinfeger kommt, sondern müssen selbst aktiv werden und am Ende Nachweise bringen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten haben. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 5000 Euro rechnen.

Noch bis zum Jahresende stellt der bisherige Bezirksschornsteinfeger für jedes Haus einen Feuerstättenbescheid aus. Der kostet je nach Haus zwischen zwölf und 40 Euro. In dem Bescheid steht, welche Arbeiten bis zu welchem Zeitpunkt zu erledigen sind. Dazu gehören beispielsweise die Emissionsmessung der Heizung, die Prüfung der Abgaswege und das Säubern des Kamins, wenn mit Holz, Kohle oder Pellets gefeuert wird.Vertrödelt der Hausbesitzer die Terminvergabe, so bekommt er einen zweiten Bescheid, der schon mal bis zu 45 Euro kosten kann. Klappt auch der zweite Anlauf nicht, dann kommt der alte Schornsteinfeger und zieht die Arbeiten zwangsweise durch, was weitere Kosten und Ärger mit sich bringt.

"Hausbesitzer haben künftig also mehr Verantwortung", sagt Weinreuter. Wer befürchte, Termine zu verschludern, könne wie gehabt bei seinem bisher zuständigen Anbieter bleiben, der künftig "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" heiße und nur noch für sieben Jahre bestellt wird. Weinreuter rät: "Vorher aber den Preis abklären, denn jetzt ist Feilschen angesagt."

Einen Vertrag mit seinem alten Schornsteinfeger, womöglich auch mit automatischer Verlängerung, sollte niemand unterschreiben, warnt Aribert Peters. Wer mit dem Feuerstättenbescheid zugleich ein Angebot über eine "Gas-Hausschau" oder die Wartung von Rauchmeldern erhalten habe, solle unbedingt abwinken, rät auch Weinreuter. "Beide Vorgänge haben nichts miteinander zu tun und können von unterschiedlichen Anbietern durchgeführt werden." Wer sich zu lange binde, verzichte unnötig auf sein Recht, zu einem preiswerteren Feger zu wechseln.