23.11.12

Ortswechsel

Baugenossenschaften sorgen für Umzugsservice

Umzugsmanagement: Wohnungsgesellschaften übernehmen bei notwendigem Ortswechsel der Mieter die Kosten und Organisation.

Foto: dapd
Umzug des Uwe-Johnson-Archivs
Viele Kisten sammeln sich an, wenn wegen Sanierungsarbeiten gleich mehrere oder alle Bewohner eines Hauses ausziehen müssen

Viele Mieter sind zunächst geschockt, wenn ihnen mitgeteilt wird, dass sie umziehen sollen. Das wissen auch die Eigentümer großer Hausbestände, die ihre Altbauten sanieren oder ersetzen wollen. Deshalb rät Siegmund Chychla, stellvertretender Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, zu "absoluter Transparenz in Sachen Kommunikation", wenn Umzüge zwecks Sanierung erforderlich werden.

Die städtische Wohnungsgesellschaft Saga GWG, mit über 130 000 Wohnungen Hamburgs größter Vermieter, hat dafür eigens einen "Wohn-Service" eingerichtet. "Wir setzen uns mit den betroffenen Mietern zusammen und organisieren mit ihnen den Umzug. Dabei arbeiten wir mit einem Umzugsunternehmen zusammen und übernehmen die Kosten", sagt Sprecherin Kerstin Matzen. Beispiel Grindelhochhäuser, bei denen sich die Sanierung über ein Jahrzehnt erstreckte. "Hier wohnten noch Erstbewohner, aber auch viele Studenten. Wir konnten alle Mieter mit neuem oder vorübergehendem Wohnraum versorgen, wenn sie in ihre alte Wohnung zurückkehren wollten." Einige wollten aber in eine Seniorenanlage umziehen, andere in einen anderen Stadtteil.

Auch für die meisten Baugenossenschaften gehört das "Umzugsmanagement" inzwischen zum Alltag. So für die Baugenossenschaft Freier Gewerkschafter (BGFG), die über 7500 Wohnungen verfügt. "Wir mussten in den vergangenen Jahren acht Häuser, in denen 850 Mitglieder wohnten, abreißen und durch Neubauten ersetzen", sagt BGFG-Vorstand Ingo Theel. "Wenn eine Sanierung betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, laden wir die betroffenen Mitglieder zu gemeinsamen, aber auch zu Einzelgesprächen ein und diskutieren das Problem mit ihnen." Es komme darauf an, ihnen nicht einfach irgendwelche Ausweichwohnungen zur Verfügung zu stellen, sondern auf ihre Wünsche einzugehen, betont Susanne Ernst, beim BGFG für das Umzugsmanagement zuständig. "Die einen wollen im Stadtteil bleiben, andere nicht." Etwa 20 Prozent der Mitglieder wollten in den geplanten Neubau zurückkehren.Wichtig sei, sich Zeit zu nehmen und den Prozess nicht übers Knie zu brechen, betont Theel. "Bis alle Mitglieder ein Haus verlassen haben, kann ein Jahr vergehen." Damit nicht am Schluss nur noch zwei, drei Einheiten bewohnt werden, lasse die Genossenschaft lieber mehrere Parteien länger dort wohnen, auch wenn die neuen Wohnungen bereits bezogen werden könnten.

Ein Umzug kostet Geld. "Damit diese Kosten für einzelne Mitglieder annähernd gleich sind, haben wir einen Umzugshilfenkatalog erarbeitet, der die Rahmenbedingungen festsetzt", erläutert Theel. Prinzipiell übernehme die Genossenschaft alle Umzugskosten. Viele ältere Mieter sorgen sich deshalb auch eher um den Arbeitsaufwand. Zum Kistenpacken und Kellerentrümpeln fühlen sie sich oft zu schwach. Auch hier ist die Hilfe des Vermieters gefragt.

Ein anderes Problem sind die Mietkosten. "Mitglieder, die umziehen müssen, erhalten zwar einen neuen Mietvertrag, nehmen bei uns aber ihre bisherige Quadratmetermiete mit", versichert Theel. "Die neue Wohnung wird also nur teurer, wenn sie größer als die alte ist." Mitglieder, die sich dafür entscheiden, nach dem Abriss eines Gebäudes in den dort geplanten Neubau einzuziehen, müssten dagegen die höhere Miete zahlen. "Damit die Miete nicht auf einmal von vier auf sieben oder acht Euro steigt, haben wir eine Staffelmiete eingeführt, sodass der Übergang fließend ist", sagt Theel. Neubauten führen meist zur Anhebung des Mietniveaus, gibt Chychla zu bedenken. Dennoch stehe der Mieterverein, wenn es sich um eine "vernünftige Maßnahme" handele, wohlwollend als Berater zur Seite. Er könne aber nichts einwenden, wenn ein Altbau, dessen Quadratmeter-Mieten nach einer energetischen Sanierung auf sieben Euro klettern würden, durch einen öffentlich geförderten Neubau mit Mieten von 5,80 Euro ersetzt werden soll. "Wir wehren uns dagegen, wenn günstiger Wohnraum vernichtet wird, um teuren Wohnraum entstehen zu lassen." Einen Freibrief für Spekulanten dürfe es nicht geben. "Es muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Abriss unumgänglich ist."

Anders als die Großen in der Immobilienbranche können die kleinen Zinshausbesitzer ihre Mieter im Bedarfsfall nicht mit neuem Wohnraum versorgen. Sie müssen, so Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg, ihre Häuser gewissermaßen im laufenden Betrieb modernisieren. "Ist der Abriss notwendig, bleibt ihnen nur, ihren Mietern bei der Suche nach neuem Wohnraum zu helfen."

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