Meldepflicht von Leerstand erzieht die Menschen zum Denunzieren, befürchtet der Hamburger Grundeigentümerverband

Die Pläne des Hamburger Senats, Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum durch Änderungen im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) noch schärfer als bislang zu ahnden, stoßen auf ein geteiltes Echo. Wie berichtet, soll es künftig ein Meldepflicht von Leerstand geben. Dabei setzen die Behörden auch auf die Mithilfe von Anwohnern. Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes Hamburg, kritisiert, dass "die Menschen so zum Denunzieren erzogen werden". Er befürchtet eine Art von "Blockwartmentalität" in Nachbarschaften. Auch die Tatsache, dass der Vermieter jede geplante Umbaumaßnahme künftig absegnen lassen müsse, um eine nicht sofort anvisierte Neuvermietung bei Leerstand zu begründen, stößt auf Unverständnis. "Wir bürokratisieren uns zu Tode", sagt Stüven. Und dies, wo in den Hamburger Behörden Personalabbau betrieben werde.

Verärgert zeigt sich der Verbandschef auch von Plänen, die Mieten bei Neuvermietung über alle Stadtteile hinweg zu deckeln. Sie sollen künftig nicht mehr als 20 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. "Als ob man die Situation in Lurup und Hamm mit der auf der Schanze vergleichen könnte", sagt Stüven. Er sei sicher, dies würden auch Erhebungen für den Hamburger Mietenspiegel im April zeigen. "Letztlich war der Hamburger Senat mit der Anhebung der Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent Anfang 2009 der größte Kostentreiber am Markt", sagt Stüven.

Eckhard Pahlke versteht die Aufregung nicht: "Die Deckelung der Neuvertragsmieten - der Mieterbund fordert eine Grenze von zehn Prozent über der Mietenspiegelmiete - kann deshalb flächendeckend erfolgen, weil in den weniger begehrten Stadtteilen die Miete niedriger ist und eine Deckelung dann auch nicht erfolgen wird." Hinsichtlich der Zweckentfremdung von Wohnraum schlägt er vor, Ordnungshüter für Verkehrsdelikte einzusetzen, um Verstöße gegen die seit mehr als 40 Jahren geltende Verordnung aufzudecken und zu melden. "Das lässt sich leicht von außen an Gewerbeschildern erkennen." Dann könnte man die Grundeigentümer über die Grundbücher ermitteln und sie unter Androhung von Ordnungsgeldern auffordern, die Rückwidmung in Wohnraum vorzunehmen.