Vermieter sollten nicht nur auf Menschenkenntnis setzen

Wer sicher gehen will, dass die Wohnung nicht von einem Mietnomaden bezogen wird, sollte Spezialisten zurate ziehen. Das empfiehlt der Immobilienverband IVD unter Berufung auf ein vor Kurzem in Berlin vorgestelltes Gutachten über Mietnomaden, das von der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstellt wurde. Danach hat es in den letzten fünf Jahren nachweislich rund 200 Mietnomadenfälle in Deutschland gegeben. Insgesamt sind circa 400 Fälle dokumentiert.

Die Studie fasst den Begriff "Mietnomade" relativ eng: Gemeint sind nur Personen, die schon bei Mietbeginn in betrügerischer Absicht keine Miete bezahlen wollen und dann die Wohnung verwahrlost zurücklassen oder sich herausklagen lassen.

Vor Unterzeichnung des Mietvertrages relevante Erkundigungen einholen

IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling rät Vermietern, vor Unterzeichnung von Mietverträgen vertragsrelevante Erkundigungen einzuholen, beispielsweise über die Schufa oder Wirtschaftsauskunft Creditrefom. "Makler und Verwalter mit IVD-Mitgliedschaft haben den Vorteil, dass sie zum Einholen solcher Wirtschaftsauskünfte auf verschiedene Kooperationspartner zurückgreifen können", sagt Kießling. Privaten Vermietern fehle hier meist die nötige Erfahrung. "Ein Mietbetrüger scheut die Dienste eines Immobilienmaklers oder Hausverwalters schon deshalb, weil er weiß, dass dieser eine umfassende Überprüfung des Hintergrunds vornimmt. Einen besseren Selbstschutz als die Zusammenarbeit mit einem professionellen Vermieter kann ein Eigentümer demnach gar nicht bekommen."

Schätzungen zufolge müssen Vermieter bundesweit jedes Jahr rund zwei Milliarden Euro an Mietausfällen verkraften. Zwar gelten Mietrückstände als Kündigungsgrund, aber in der Praxis kann es bis zu 18 Monate dauern bis der säumige Mieter die Wohnung tatsächlich verlassen hat.

Zu einem Anforderungsprofil gehört auch der Gehaltsnachweis

"Viele verlassen sich bei der Mieterauswahl auf ihre Menschenkenntnis und auf den ersten Eindruck bei der Besichtigung", sagt Kießling. Das sei nicht von vornherein falsch, aber keineswegs ausreichend. Denn bei der Mietersuche komme es auf harte Fakten an. Dabei sollten die wichtigsten Punkte wie beispielsweise ein Gehaltsnachweis in einem Anforderungsprofil zusammengetragen werden. Auch sollte sich der Vermieter bereits bei der ersten Begegnung mit dem Interessenten die Frage stellen, ob dieser in die Hausgemeinschaft passe und er die Anforderungen erfülle, wie beispielsweise eine langfristige Anmietung der Wohnung.

Erlaubt sei es, den Mieter zu bitten, einen vorbereiteten Selbstauskunftsbogen auszufüllen. Dieser sollte Angaben zu Namen und Geburtsdaten der zum Haushalt gehörenden Personen sowie Nationalität, Einkommen und Arbeitgeber des Interessenten und gegebenenfalls des Ehepartners enthalten. Wichtig für eventuelle Rückfragen sind auch der Name und die Anschrift des bisherigen Vermieters. "Mietinteressenten sind jedoch nicht verpflichtet, die Mieterselbstauskunft auszufüllen", sagt Kießling. "Hat der potenzielle Mieter offensichtlich etwas zu verbergen, kann das ein Grund sein, ihn bei der Vergabe der Wohnung nicht zu berücksichtigen." Allerdings seien Fragen wie zur Familienplanung, zur Religionszugehörigkeit oder zur sexuellen Orientierung nicht erlaubt, da sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Sei der Vertrag unterzeichnet, könnten Einzelheiten wie Mietzahlung vor der Wohnungsübergabe vereinbart werden.