Mieter können Ansprüche geltend machen, wenn der Energieanbieter zu teuer ist

Der Wunsch, den Energieanbieter zu wechseln, wird oftmals dann geweckt, wenn der Blick auf die Nebenkostenabrechnung fällt. Vorher sollte man allerdings genau prüfen, welcher der Richtige ist. Sonst zahlt man am Ende drauf.

Die Nebenkosten, die auch gern "zweite Miete" genannt werden, kann man als Mieter aber teilweise mit beeinflussen. "Prüfen Sie, ob Ihr Strom- oder Gasanbieter auch günstigere Tarife anbietet", rät Claus O. Deese, Geschäftsführer vom Mieterschutzbund. "Vergleichen Sie die verschiedenen Dienstleister und wechseln diesen, um die Kosten zu senken." Ein Wechsel des Energielieferanten ist kostenlos und in der Regel ohne Probleme möglich. Oftmals übernimmt der neue Anbieter auch die Formalitäten. "Angst ist beim Vertragswechsel also unbegründet", beruhigt Deese. "Sollte wider Erwarten etwas schieflaufen, ist der lokale Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Strom bzw. Gas zu liefern.

Aufpassen sollte man, wenn ein sehr günstiger Preis angeboten wird. Hier kann es passieren, dass die Tarife später stark steigen. Auch die Länge der Vertragslaufzeiten sollte beachtet werden. Generell sind Vermieter verpflichtet, für ihr Mietobjekt die günstigsten Konditionen zu erreichen. "Wenn Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, können Schadensersatzansprüche seitens der Mieter geltend gemacht werden", sagt Deese. Das gilt zum Beispiel für Gaszentralheizungen und den Strom für Aufzüge, Tiefgaragen und Treppenhäuser. Diese zentralen Dienstleister kann der Mieter zwar nicht selber wählen, aber er kann prüfen, wer hier am günstigsten ist, um die Nebenkosten zu verringern.