Während der Heizperiode muss der Vermieter die Heizung so einstellen, dass in der Wohnung eine Temperatur zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden kann. Das teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit. Allerdings muss der Vermieter diese Mindest-Temperaturen nicht "rund um die Uhr" garantieren, denn zwischen 23 und 6 Uhr reichen 18 Grad. Andere Mietvertragsklauseln sind unwirksam. Wird die Mindest-Temperatur nicht erreicht, so liegt laut DMB ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen abzustellen. Geschieht dies nicht, kann die Miete gemindert werden.