Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

In unserer Mietwohnung sollen Rauchwarnmelder von einer Installationsfirma angebracht werden. Die Kosten dafür werden auf die Mieter/Besitzer umgelegt. Ich habe aber vor Monaten Rauchmelder fachgerecht installiert. Kann ich diese nicht der Hausverwaltung schenken, damit diese in das Gemeinschaftseigentum übergehen und wir uns die Installation "sparen" können?

Nein. Die Installation von Rauchwarnmeldern obliegt der Eigentümergemeinschaft als Gemeinschaftsmaßnahme. Der Verwalter hat die Montage und in regelmäßigen Abständen die Wartung der Geräte zu veranlassen und die Kosten vom Gemeinschaftskonto zu bezahlen. Da die Einheitlichkeit der Geräte gewährleistet sein muss, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass die von Ihnen vorab installierten Geräte in der Wohnung verbleiben.

In unserem Mehrparteienhaus wird der Wasserverbrauch nach Personenzahl abgerechnet. Nun kam es im letzten Abrechnungszeitraum zu einem hohen Anstieg. Ursache waren defekte Toilettenspülungen in zwei Wohnungen. Der Verwaltung wurde dies nicht gemeldet. Müssen die beiden Hauptverursacher den Schaden zahlen?

Da in Ihrer WEG offenbar keine Wasserzähler installiert sind, hat der Verwalter die Kosten für die verbrauchte Wassermenge nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf alle Eigentümer umzulegen. Wenn durch Mängel oder unterlassene Reparaturen im Bereich des Sondereigentums ein erheblicher Mehrverbrauch auftritt, ist es verständlich, dass die übrigen Eigentümer von den "Verursachern" einen Ersatz der Kosten haben möchten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass den beiden Eigentümern Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und alle anderen Ursachen für den Mehrverbrauch ausscheiden. Um die Verursacher mit den Mehrkosten belasten zu können, benötigt der Verwalter einen Mehrheitsbeschluss.

Experte: Peter Kutter ( www.wentzel-dr.de ).

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