Krankheit oder Alter können dazu führen, dass ein barrierefreier Umbau der Wohnung notwendig wird. Jeder Mieter hat einen Anspruch auf einen Umbau, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht, wie es in § 554a des BGB unter "Barrierefreiheit" festgelegt ist. Danach kann gemäß Absatz 1 der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zum Umbau verlangen. Andererseits kann der Vermieter diese verweigern, wenn er die unveränderte Erhaltung des Mietverhältnisses oder des Gebäudes höher bewertet als das Interesse des Mieters. In jedem Fall sei es ratsam, dass Mieter und Vermieter gemeinsam das Problem besprechen, sagt Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes. Wird der Umbau im Außenbereich gewünscht, so kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern. Wichtig: Krankenkasse, Sozialamt und Pflegeversicherung bieten Zuschüsse.