Was passiert, wenn der Bauherr auf der Baustelle falsche Anweisungen gibt und dadurch etwas schiefgeht? Viele Schlüsselfertiganbieter, so der Verband Privater Bauherren (VPB), versuchen sich dagegen durch Vertragsklauseln abzusichern, wie etwa: "Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf eine Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen ist." Dieser Satz, so der VPB, ist rechtlich bedeutungslos.

Sofern der Bauherr ein Anweisungsrecht hat und es ausübt, muss der Unternehmer stets prüfen, ob er die Anweisungen auch umsetzen kann. Hat er Bedenken, muss er dies dem Bauherrn ausdrücklich sagen. Unterlässt er das und es kommt zu einer Panne, behält der Bauherr seine Gewährleistungsansprüche.