Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) haben sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt.

Sie sieht vor, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu ist, dass bei Abschluss eines Vertrages der Energieausweis ausgehändigt werden muss.

Der DMB begrüßt die schärferen Regelungen für den Energieausweis. Wichtig sei vor allem, dass der Hauseigentümer schon in Wohnungsanzeigen oder auf Immobilienportalen den Energiebedarf ausweisen muss. Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich Anfang 2010 im Europäischen Parlament verabschiedet, so dass die EU-Länder dann zwei Jahre Zeit haben, also längstens bis 2012, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.