Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein formularmäßiger Kündigungsausschluss in einem Mietvertrag über ein Zimmer in einem Studentenwohnheim unwirksam ist. Er benachteilige den Mieter unangemessen, dem angesichts von Unwägbarkeiten des Studienverlaufs und der möglichen Notwendigkeit eines Ortswechsels ein schutzwürdiges Bedürfnis nach Mobilität und Flexibilität zuzubilligen sei, so die Karlsruher Richter.

Das Interesse der Klägerin, die Fluktuation in ihren Mietobjekten gering zu halten, falle nicht ins Gewicht. Im verhandelten Fall enthielt der Mietvertrag eine Klausel, nach der das Kündigungsrecht für zwei Jahre ausgeschlossen sein sollte. An ihre Stelle sei das Recht zur ordentlichen Kündigung getreten, so der BGH (Az. VIII ZR307/08) 307/08).