Es gibt keinen Anspruch des Mieters auf eine “Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ durch den Vermieter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.VIII ZR 238/08).

Im verhandelten Fall forderten die Mieter von ihrer ehemaligen Vermieterin die Ausstellung einer solchen Bescheinigung, die sie ihrem neuen Vermieter auf dessen Verlangen hin vorlegen wollten. Die Vermieterin stellte daraufhin Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen aus, lehnte aber eine weitergehende Erklärung ab. Zu Recht, wie die Karlsruher Richter befanden. Sie verneinten einen vertraglichen Anspruch und betonten, Quittungen reichten aus, um entsprechende Belege zu geben. Der Deutsche Mieterbund wertete das Urteil auch als Absage an die Verkehrssitte, wonach neue Vermieter von ihren künftigen Mietern solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen verlangen könnten.