An der Nachbargrenze, aber auf unserem Gemeinschaftsgrundstück stehen etwa 15 Meter hohe Fichten. Kann ich mit meiner Stimme eine Kürzung der Bäume auf etwa sechs Meter erreichen? Wie hoch dürfen Bäume an der Nachbargrenze sein?

Der Pflanzabstand sowie auch das Fällen von Bäumen bestimmt sich nach der jeweiligen Landesgesetzgebung und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Einzelfall kann das Fällen von Bäumen dabei durchaus ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Allerdings hat der jeweilige Einzeleigentümer grundsätzlich keinen Anspruch auf Licht und Sonne, sodass insoweit die Gemeinschaft nur mit sachlichen Gründen die Kürzung der Bäume beschließen kann. Da Bäume wesentlich die Optik eines Grundstücks prägen, kann nur bei einer Gesamtbetrachtung entschieden werden, welche Mehrheiten für das Einkürzen der Bäume erforderlich sind.

Ich bin Eigentümer von zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus mit 17 Wohneinheiten. Im letzten Jahr habe ich beide Wohnungen mit wärmedämmenden Fenstern versehen lassen und bin nun der Meinung, dass der Schlüssel für die Heizkostenabrechnung (derzeit 60 : 40) auf 80 : 20 oder mindestens 70 : 30 geändert werden müsste. Welche Mehrheit ist dafür erforderlich?

Einen unmittelbaren Anspruch gegenüber den Miteigentümern auf Änderung des Heizkostenverteilerschlüssels besteht nicht. Soweit jedoch das Gebäude den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht entspricht, es mit Gas oder Öl beheizt wird und die frei liegenden Heizungsrohre überwiegend ungedämmt sind, sind die Kosten des Verbrauchs nach § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung mit 70 Prozent zwingend zu verteilen. Die Gemeinschaft kann jedoch auch gemäß § 16 Abs.3 WEG mit Mehrheit den bestehenden Kostenverteilungsschlüssel ändern.

Experte. Heinrich Stüven www.grundeigentuemerverband.de

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