Wird das Haus oder die Mietwohnung zum geplanten Termin nicht bezugsfertig, bietet sich in manchen Fällen nur der Einzug ins Hotel an. Das, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), kann passieren, wenn bei der Vertragsgestaltung mit dem Schlüsselfertiganbieter nicht sorgfältig gearbeitet wurde. Der VPB rät grundsätzlich zur konkreten Nennung eines Einzugstermins im Vertrag oder zur Vereinbarung einer Vertragsstrafe, falls das Haus nicht rechtzeitig fertig wird. Fünf Prozent der Auftragssumme sind durchaus üblich. Weitere Informationen unter www.vpb.de