Im Rahmen der Erbschaftssteuerreform werden Immobilien ab 2009 mit dem Verkehrswert und damit rund die Hälfte höher angesetzt als zuvor. Dafür können vererbte Wohnungen oder Einfamilienhäuser bei weiterer Selbstnutzung steuerfrei bleiben. Allerdings muss der Erblasser vorher in der Immobilie oder in einem Pflegeheim gelebt haben. Der Erbe muss mindestens zehn Jahre in der Immobilie leben, um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen. Außerdem darf die Wohnung oder das Haus innerhalb dieses Zehnjahreszeitraums weder verkauft noch vermietet werden, auch nicht längerfristig leer stehen.