Vor allem in grenznahen Regionen werben ausländische Architekten derzeit mit günstigen Angeboten. Diese Offerten sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht). Die Planer aus dem Ausland seien zwar nicht weniger qualifiziert. Im Falle eines Streits seien sie jedoch rechtlich erheblich schwerer zu belangen als ihre deutschen Kollegen. Geht beispielsweise auf der Baustelle etwas schief und ist ein in Deutschland ansässiger Architekt verantwortlich, so haftet er. Deshalb muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung bestehen. Der Bauherr komme so zuverlässig an sein Geld. Bei einem ausländischen Baumeister müsse er dagegen wesentlich härter um sein Recht kämpfen - und zwar im Ausland, am Sitz des beauftragten Architekten.