Wer Opfer eines Einbruchs wurde, sollte neben der Polizei sofort die Hausratversicherer informieren. “Ratsam ist auch, zu überprüfen, ob Schlüssel gestohlen wurden, mit denen die Täter erneut in die Wohnung gelangen können“, sagt Andreas Hackbarth, Spezialist für Schadenverhütung der Grundeigentümer-Versicherung.

Möglicherweise müssten die Schlösser ausgetauscht werden. Ließen sich Türen oder Fenster nach einem Einbruch nicht mehr verschließen, sollten sie provisorisch abgesichert werden. "Polizei und Versicherung sollten eine Liste der gestohlenen, beschädigten oder zerstörten Hausratsgegenstände erhalten, mit Angabe zu Anschaffungsjahr und Kaufpreis." Ein kostenloses Informationsblatt mit vielen Tipps ist abrufbar unter www.grundvers.de