Eine Bearbeitungsgebühr, die von Maklern erhoben wird, wenn Interessenten von der Anmietung einer Wohnung wieder Abstand nehmen, verstößt nach Angaben des Büros Nord des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) klar gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz. Ein Makler hatte angekündigt, 100 Euro Gebühr zu erheben, falls der Interessent - nach Zurücksenden des Selbstauskunftsbogens, was als Erklärung gewertet wird, die Räume anmieten zu wollen - von seinem Ansinnen Abstand nimmt. Dazu Klaus Hein, Geschäftsführer des IVD-Nord: "Gebühren und Zahlungen bei Vermietungen von Wohnraum sind nur fällig, wenn ein rechtskräftiger Mietvertrag zustande gekommen ist."