Um Sonne und ihre Vor- und Nachteile geht es oft vor deutschen Gerichten, wie der LBS Infodienst Recht und Steuern mitteilt. Ein Eigentümer in Nordrhein-Westfalen fühlte sich beispielsweise durch alten, geschützten Baumbestand belästigt und beantragte daraufhin die Befreiung von der Baumschutzsatzung.

Er benötige dringend mehr Licht, hob er hervor, dieses falle in seine Wohnung nur knapp 90 Minuten am Tag. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 11 K 3691/07) sah dies nicht so. Es liege keine unzumutbare Beeinträchtigung vor, hob es vor. Dies sei erst der Fall, wenn Tätigkeiten wie Lesen, Nähen und Spielen nur durch Zuschalten von Kunstlicht möglich seien.

In einem anderen Fall fühlten sich Nachbarn durch glasierte Dachziegel geblendet. Das Verwaltungsgericht konnte dies nachvollziehen und entschied, dass im Extremfall das Dach neu eingedeckt werden müsse (Az. 3 S 154/06).