Eine Formularklausel, die den Mieter schon während des laufenden Mietverhältnisses zwingt, sich bei der Farbgebung an Decken und Wänden nach Vorgaben des Vermieters zu halten, ist unwirksam (BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 166/08).

Gleichzeitig ist zulässig, dem Mieter bei Rückgabe der Wohnung vorzuschreiben, die Wohnung in hellen oder neutralen Farben zu übergeben (VIII ZR 283/07, Urteil vom 22.10.2008). Aufpassen sollten Mieter, so der Mieterverein zu Hamburg, bei der Unterzeichnung von Wohnungsübergabeprotokollen: Hier könnten Mietern wieder Renovierungspflichten auferlegt werden, auch wenn die im Formularvertrag enthaltenen starren Renovierungsfristen an sich unwirksam seien. Der BGH halte solche Individualvereinbarungen für zulässig (VIII ZR 71/08). Außenanstriche dürfen Mietern im Übrigen nicht per Formularklausel auferlegt werden (BGH, VIII ZR 210/08). (HA)