Auf die verbesserten Möglichkeiten von Mietern weist der Mieterverein zu Hamburg unter Hinweis auf den § 35a Einkommensteuergesetz hin.

Danach können "haushaltsnahe Dienstleistungen" jährlich bis 4000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Hinsichtlich der Handwerkerleistungen gilt jetzt die Höchstgrenze von 1200 Euro. Wie bisher können 20 Prozent der Aufwendungen (Materialkosten ausgenommen!) geltend gemacht werden. Beispiel: Ein Mieter zieht um und bezahlt an das Umzugsunternehmen 3000 Euro einschließlich 200 Euro für Material. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent von 2800 Euro, also 560 Euro. Mehr Informationen beispielsweise zur Aufschlüsselung der unter § 35 a fallenden haushaltsnahen Dienstleistungen und abzugsfähigen Handwerkerleistungen unter www.mieterverein-hamburg.de

(HA)