Tarifwechsel beim privaten Krankenversicherer hilft Beitrag zu sparen.

Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer kann Privatversicherten helfen, viel Beitrag zu sparen. Altkunden haben jetzt die Wahl zwischen alten Tarifen und neuen Unisex-Tarifen. Doch wenn sie sich einmal für einen Unisex-Tarif entscheiden, können sie nicht mehr in einen alten Tarif zurück, berichtet die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe.

Die privaten Krankenversicherer haben ihr Neugeschäft seit Ende 2012 auf Unisex umgestellt, mit gleichen Beiträgen für Frauen und Männer. Privat Versicherte mit alten Verträgen befürchten nun auf lange Sicht Beitragssteigerungen. Denn bisherige Bisex-Tarife sind jetzt für junge, gesunde Neueinsteiger geschlossen, da sie nur noch Unisex abschließen dürfen. Damit veralten die Bisex-Tarife langfristig.

Privatversicherte können jederzeit ihr Tarifwechselrecht nutzen. Sie können in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz bei ihrem bisherigen Versicherer wechseln. Dabei bleiben die Rückstellungen fürs Alter, die der Versicherer mit einem Teil der Beiträge des Kunden gebildet hat, sowie alle anderen bisher erworbenen Rechte erhalten.

Neuverträge bis 8 Prozent teurer

Eigentlich sollten Frauen die Gewinner der Umstellung auf Unisex sein. In den bisherigen Bisex-Tarifen zahlen sie in der Regel mehr als Männer. Doch eine Finanztest-Leserin, die mit einem Tarifwechsel bei der Allianz liebäugelt, bekam zunächst einmal ein teureres Unisex-Angebot.

Dass der neue Tarif nicht günstiger, sondern eher teurer geworden ist, hat vor allem eine Ursache: eine andere Kalkulation der Beiträge durch die Versicherer. Viele Privatversicherer haben bei den neuen Unisex-Tarifen ihren Rechnungszins erstmals nach mehr als 50 Jahren von 3,5 auf 2,75 Prozent gesenkt. Mit diesem Zinssatz wird der Sparanteil des Beitrags verzinst, der als Alterungsrückstellung angesammelt wird.

Die Zinssenkung hat zur Folge, dass Kunden in Neuverträgen mehr Beitrag zahlen. Die Branche spricht von mindestens 6 bis 8 Prozent Steigerung und begründet das mit der langanhaltenden Niedrigzinsphase.

Zwei erfolgreiche Wechsel

Harald Rieder wechselte im Januar 2013, weil ihm der Beitrag zu teuer wurde. Er ist seit 25 Jahren bei der DKV versichert. Eine Leistungsverschlechterung wollte er in keinem Fall und bat die DKV, ihm Tarife mit gleichwertigem Versicherungsschutz zu schicken. Er erhielt drei Vorschläge und entschied sich für einen. Es ist ein alter Tarif, der noch für Männer kalkuliert ist.

Beispiel 1: Mann, 62 Jahre, DKV

Monatsbeitrag vor Wechsel 643 Euro

Monatsbeitrag nach Wechsel 490 Euro

Beitragseinsparung im Monat 153 Euro

Nimmt Harald Rieder das ganze Jahr keine medizinischen Leistungen in Anspruch, bekommt er noch eine Beitragsrückerstattung von 1 320 Euro. Damit würde sich seine Einsparung auf rund 263 Euro im Monat erhöhen, im Jahr mehr als 3 000 Euro.

Auch Giesbert Kollenda hat sich entschieden, den Tarif zu wechseln. Er ist bei der Halleschen Krankenversicherung versichert und hat dort nun einen anderen Tarif.

Beispiel 2: Mann, 55 Jahre, Hallesche

Monatsbeitrag vor Wechsel ohne Selbstbehalt 525 Euro

Monatsbeitrag nach Wechsel mit Selbstbehalt 213 Euro

Selbstbehalt (1200 Euro/12 Monate) 100 Euro

Beitragseinsparung im Monat 212 Euro

Bei gleichen Leistungen spart der Architekt nun 312 Euro im Monat. Wird er krank und bezahlt den Selbstbehalt von 1 200 Euro im Jahr selbst, bleibt ihm eine Ersparnis von 212 Euro.

Altkunden haben große Auswahl

Harald Rieder und Gisbert Kollenda haben einen Tarif gewählt, der noch separat für Männer kalkuliert ist. Neukunden bekommen solche Tarife nicht mehr, doch Altkunden haben weiterhin die Wahl. Sie dürfen jederzeit wieder wechseln – in Bisex- und Unisex-Tarife. Doch einmal Unisex, immer Unisex, von einem Unisex-Tarif zurück in einen Bisex-Tarif geht nicht.

Jeder Versicherer muss seine Kunden zumindest dann auf das Wechselrecht hinweisen, wenn er den Beitrag erhöht. Bei Kunden über 60 Jahre ist das Gesetz noch strenger: Das Unternehmen muss Tarife nennen, in denen der Versicherte Beitrag sparen kann. Dabei muss der Versicherer insbesondere solche Tarife vorschlagen, die im letzten Jahr den höchsten Neuzugang hatten.

Honorarberatung für Wechselwillige

Harald Rieder bekam seine Unterlagen problemlos von seinem Versicherer. Andere Kunden haben es schwerer. Unternehmen geben falsche Informationen, lassen sich Zeit und schicken ihnen nicht die günstigsten Alternativtarife.

Um Versicherten Ärger zu ersparen, bieten Unternehmen im Internet wie Widge.de, Beitragsoptimierung24.de und Minerva Kundenrechte ihre Hilfe beim Tarifwechsel an. Mithilfe von Datenbanken vergleichen sie die Leistungen der Tarife. Ist der Wechsel erfolgreich, verlangen sie ein Erfolgshonorar.

Gesundheitsprüfung für Mehrleistung

Wollen Versicherte in einen Tarif wechseln, der mehr Leistung vorsieht als der bisherige, müssen sie in der Regel erneut eine Gesundheitsprüfung machen. Dasselbe gilt, wenn sie ihren alten Tarif erweitern wollen.

Bei Vorerkrankungen können dann Risikozuschläge für neuen Leistungen dazukommen. Ist dem Versicherer das Erkrankungsrisiko zu hoch, kann er eine neue Leistung auch ausschließen.

Finanztest-Tipps

Chance. Sind Sie bereits viele Jahre privat versichert und möchten weniger Beitrag zahlen? Dann kann der Wechsel in einen günstigeren Tarif bei Ihrem Versicherer lohnen.

Anschreiben. Fordern Sie Ihren Versicherer schriftlich auf, Ihnen aktuelle Tarife zu nennen, deren Leistungen Ihrer bisherigen Versicherung entsprechen. Weisen Sie ihn darauf hin, dass er dazu nach Paragraf 6 der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet ist. Fragen Sie auch, wie sich Ihr Beitrag im bisherigen Tarif verändert, wenn Sie einen höheren Selbstbehalt in Kauf nehmen oder auf Leistungen verzichten wollen.

Ausdauer. Richten Sie Ihre Anfrage an die Zentrale und bestehen Sie auf einer schriftlichen Antwort. Bekommen Sie kein Angebot für einen geeigneten Tarif, haken Sie immer wieder nach. Setzen Sie eine Frist für die Antwort auf Ihre Fragen. Nützt das nichts, bieten Ihnen Stellen wie der PKV-Ombudsmann Hilfe (www.pkv-ombudsmann.de).