Es lässt sich nicht verschweigen, dass Wandsbek , das sich bis 1879 mit ck schrieb, das seinen Weg von Gut, Schloss, Flecken und Stormarner Kreisstadt bis zum Hamburger Bezirk durchlief, früher in den Augen eines ehrbaren hanseatischen Kaufmanns einen zweifelhaften Ruf hatte. Bankrotteuren, Spielschuldnern, zweifelhaften Geschäftemachern und gescheiterten Existenzen soll dort Aufenthalt gewährt worden sein, so dass Wandsbecker Recht das bedeutete, was anderswo als Unrecht angesehen wurde. " Dat gelt to Wandsbeck ", sagte man abfällig, und Straßenjungen begannen noch jede Prügelei mit dem Schrei " Kille, kille Wandsbek ", als der schlechte Ruf bereits abgeklungen war. (mj)