Kehl (dpa/tmn). Die Kontaktdaten von einem alten Schulfreund finden oder nach ehemaligen Kollegen suchen - im Internet leicht möglich. Wer Hilfe braucht, findet Dienstleister. Doch Vorsicht, da gibt es auch Betrüger.

Wer im Internet nach Personen oder Adressen sucht und zur Unterstützung Dienstleister nutzt, sollte vorsichtig sein. Denn derzeit häufen sich Fälle, bei denen Verbraucher auf unseriöse Anbieter hereingefallen sind, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Bei der Masche handelt es sich um eine Abo-Falle.

Zunächst schließen die Verbraucher freiwillig ein Probeabo ab - in der Hoffnung, dass der Dienstleister etwa die Adresse oder Kontaktdaten einer vermissten Person findet. Doch sobald man Bezahldaten Daten preisgibt, wird zusätzlich zum Betrag für das Test-Abo auch noch das volle Monatsabo abgezogen. Im Beispielfall wurden so aus einem Euro 37,99 Euro.

Zwar steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass das Probeabo nicht automatisch endet und Nutzer es gegebenenfalls wieder kündigen müssen - allerdings war dies laut EVZ in mehreren Fällen nicht möglich. Der Anbieter reagierte auch nicht auf schriftliche Fragen.

Wie tappt man nicht in die Abo-Falle?

Bevor Verbraucher ein Abo oder einen Vertrag online abschließen, sollten sie den Namen des Anbieters in einer Suchmaschine eingeben - und so prüfen, ob es etwa Warnungen oder schlechte Bewertungen anderer Kunden gibt.

Zudem raten die Experten von dem Angebot, das Verbraucher auswählen, einen Screenshot zu machen. Wer nach Personen oder Adressen im Internet sucht, kann öffentlich zugängliche und kostenlose Informationsquellen nutzen. Zum Beispiel Telefonbücher, soziale Medien oder Karrierenetzwerke. Es gibt genügend Anbieter, die zumindest für die Basisversion, keine Gebühren verlangen.

Und wenn es doch passiert?

Wer in die Abo-Falle getappt ist, sollte sich von Mahnungen nicht einschüchtern lassen. Stattdessen empfehlen die Verbraucherschützer, die Bank oder den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren. Bereits abgebuchte Beträge kann man versuchen etwa mittels Chargeback zurückzufordern. Zudem sollten Betroffene sich rechtlich beraten lassen.