Düsseldorf (dpa/tmn). Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Die Änderungen zusammengefasst.

Bisher blieb die Herkunft von unverpacktem Fleisch an Bedientheken, Metzgereien, Wochenmärkten und Hofläden häufig unklar, da hierfür nicht wie lediglich für Rindfleisch eine Angabe vorgeschrieben war. Das ändert sich ab 1. Februar. Drei Fragen dazu beantwortet die Verbraucherzentrale NRW:

Was muss gut sichtbar auf einem Schild oder einem Aushang stehen?

Vorgeschrieben sind - adäquat zu verpacktem Fleisch - Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also etwa „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung (z.B. Deutschland)“.

Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.

Warum wurde die neue Regelung geschaffen?

Transparenz soll die Basis für eine bessere Kaufentscheidung schaffen. Vielen Kunden ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa weil sie die heimische Landwirtschaft unterstützen wollen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden. Das ist bei unverpacktem Fleisch nicht anders als bei verpackter Ware.

Gilt die neue Regelung auch für Restaurants oder Kantinen?

Nein, die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium denkt aber darüber nach, zu einem späteren Zeitpunkt auch Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.