11.07.12

Müttergenesungswerk

Zahl psychisch kranker Mütter drastisch gestiegen

Immer mehr Mütter in Deutschland sind psychisch krank. Erschöpfung, Burnout und Schlafstörungen betreffen vor allem Alleinerziehende.

Foto: picture alliance / dpa-tmn/Diagentur
Bloß keine Hektik: Ungeduldigen Kindern hilft Ruhe
Arbeit und Kind unter einen Hut zu bekommen, überfordert viele Mütter. Immer mehr beantragen deshalb eine Mutter-Kind-Kur

Berlin. Die Mutter-Kind-Kur ist, wie der Name schon sagt, für die Erholung von Mutter und Kind gedacht. Doch für viele Familien wird es immer schwieriger, eine Kur von der Krankenkasse bewilligt zu bekommen. Dabei brauchen immer mehr Mütter dringend diese Pause zum Durchatmen: Erschöpfung, Burnout, Schlafstörungen – eine wachsende Anzahl von Müttern in Deutschland ist psychisch krank. Die Zahl sei in den vergangenen acht Jahren um rund ein Drittel gestiegen, sagte die Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks, Marlene Rupprecht, am Dienstag. Im vergangen Jahr machten überdurchschnittlich viele alleinerziehende Mütter eine Kur über das Genesungswerk.

Vor allem wachsender Zeitdruck mache den Müttern zu schaffen. Im vergangenen Jahr wurden 39 000 Frauen in den Häusern des Müttergenesungswerks behandelt. Viele von ihnen mussten laut Rupprecht hart für die Kur kämpfen – bei den Krankenkassen habe es Ablehnungsquoten von bis zu 40 Prozent gegeben. Erst seit im Februar neue Begutachtungskriterien eingeführt wurden, seien Verbesserungen zu erkennen.

Wie Mütter eine Mutter-Kind-Kur beantragen können

Mütter sind oft mehr als nur gestresst. In solchen Fällen können sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.

Für eine Mutter-Kind-Kur muss der Arzt der Mutter mit einem Attest bescheinigen, dass die Auszeit notwendig ist. "Das Kind muss nicht krank sein", sagte Anne Schilling, Bundesgeschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. Erschöpfungen, Depressionen und Schlafstörungen nehmen dem am Dienstag vorgestellten MGW-Jahresbericht zufolge bei Müttern jeder Bevölkerungsschicht zu.

Drei bis acht Wochen dauere es oft, bis die Krankenkasse den Antrag bearbeitet habe. "Dann hat eine Frau in der Regel vier Monate Zeit, die Reise anzutreten", sagte Schilling. Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehne, lohne es sich meist, Widerspruch einzulegen.

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Schilling rät Betroffenen, sich vorab in einer der zahlreichen Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes zu informieren. Die Erfolgsquote für die Bewilligung des Kurantrags sei höher, als wenn die Mutter nur zum Arzt ginge und die Unterlagen sofort bei der Krankenkasse einreiche.

"Die Versicherten haben auf jeden Fall ein Wunsch- und Wahlrecht", sagte Schilling. Die Kliniken hätten eine große Bandbreite an unterschiedlichen Schwerpunkten – etwa für Frauen in Trauersituationen oder Frauen mit Krebserkrankungen. Auch die Kinderbetreuung sei unterschiedlich geregelt – vom Schulunterricht bis zur Hausaufgabenbetreuung. Deswegen sei es sinnvoll, sich genau zu überlegen, welches Haus für die Mutter infrage komme.

So funktioniert das Eltergeld
Die Regelung des Elterngeldes
Anspruch auf Eltergeld haben Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 STunden pro Woche arbeiten, mit ihrem Kind ineinemHaushalt leben und einen Wohnsitz in Deutschland haben.
Bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern haben Verwandte bis dritten Grades (Urgroßeltern, Grßeltern, Onkel und Tanten sowie Geschwister und deren Ehepartner) Anspruch auf Eltergeld.
Teilzeitbeschäftigte, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, können Elterngeld beziehen. Wer mehr als 30 Stunden arbeitet, gilt als voll erwerbstätig und hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung muss nicht unterbrochen werden. Auf die Anzahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung aufgewendet werden, kommt es anders als bei der Erwerbsarbeit nicht an.
Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 250.000 Euro.
Auch Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz haben nach EU-Recht ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Eltergeld, wenn sin in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils. Bei 1240 Eirp imd mehr wird das Einkommen zu 65 Prozent ersetzt, bei 1220 Euro zu 66 Prozent. Wer zwischen 1000 und 1200 Euro verdient, bekommt das zu 67 Prozent ersetzt.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.
Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustende Elterngeld um je 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind. Das heißt zusätzlich zum errechneten Eltergeld werden für jeden Mehrling 300 Euro gezahlt.
Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten.
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
(abendblatt.de/dpa/KNA)
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