21.11.11

Medizin-Skandal

"Es ging um viel Geld" – 50 Jahre Marktrücknahme Contergan

Wie schnell reagierte Grünenthal im Contergan-Skandal? Waren es Tage? Oder doch Jahre? Eine Frage der Sichtweise - oder des Geldes.

Foto: picture alliance / dpa/dpa
Contergan
Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan:. Vor 50 Jahren, am 27.11.1961 nahm Grünenthal das katastrophal wirkende Schlafmittel vom Markt. Dem Unternehmen geht es blendend. Den Opfern geht es schlecht

Aachen. Contergan - vor 50 Jahren, am 27. November 1961, nahm das Unternehmen Grünenthal sein katastrophal wirkendes Schlafmittel vom Markt. Tausende Schwangere brachten nach der Einnahme missgebildete Kinder zur Welt. Dem Unternehmen geht es gut heute – etlichen Opfern nicht. Viele sind arm, ertragen ihre Schmerzen als Folge lebenslanger Fehlbelastung nur mit Morphium. Es gibt unglaublich viel Wut. "Grünenthal hat uns so gemacht und lässt uns jetzt sitzen", sagt Margit Hudelmeier. Die Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter ist 51 Jahre alt. Ihre Knochen und Sehnen seien aber so wie bei einer 70-Jährigen.

Hat Grünenthal damals zu spät reagiert? Hätte das Unternehmen Contergan früher vom Markt nehmen müssen? Die Opfer meinen: ja. Das Unternehmen sagt: nein. Nur zwölf Tage nach den ersten schrecklichen Verdachtsmomenten habe es reagiert und das Mittel vom Markt genommen. "Diese Zeitspanne ist auch nach heutigen Maßstäben sehr kurz", gibt das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme an.

Für Hans-Helmut Günter ist das nur die halbe Wahrheit. Schon zwei Jahre nach der Markteinführung habe es 1959 erste Meldungen gegeben, dass Contergan zu Nervenschäden führe. "Also konnte Contergan ja nicht ungiftig sein", sagt Günter, einer der drei Staatsanwälte im Contergan-Prozess 1968. Trotzdem dauerte es rund zwei weitere Jahre, bis Grünenthal im Mai 1961 den Antrag auf Rezeptpflicht stellte.

Zwei weitere Jahre, in denen Schwangere bedenkenlos Tabletten schluckten, die angeblich harmlos "wie Zuckerplätzchen" sein sollten - wie die Werbung Glauben machte. Contergan war ein Verkaufsschlager. "Es ging um Geld. Um sehr viel Geld", sagt Günter. Laut Anklage habe das Familienunternehmen Wirtz mit dem Schlaf- und Beruhigungsmittel 1960 allein im Monat Mai einen Erlös von über 650 000 D-Mark erzielt und im Mai des drauffolgenden Jahres über 1,3 Millionen Mark.

Kaum jemand hat den Arzneimittelskandal wissenschaftlich so detailliert aufgearbeitet wie 1999 die Pharmakologin Beate Kirk. In ihrer Analyse geht sie davon aus: Hätte Grünenthal das Mittel schon

1960 vom Markt genommen, hätte es nur halb so viele missgebildete Kinder durch den Wirkstoff Thalidomid gegeben. Die meisten geschädigten Kinder seien 1961 und 1962 geboren worden. Weltweit wurden 10 000 Kinder mit Missbildungen geboren. Von den 5000 Opfern in Deutschland leben noch 2700.

+++Klage von Contergan-Opfer abgewiesen+++

+++Opfer verklagt Bundesrepublik auf Schadenersatz+++

"Grünenthal hat nicht angemessen und rechtzeitig reagiert", nennt Günter den Kern der Anklage im Contergan-Prozess. Das sehe er heute noch so. Spätestens im Frühjahr 1961 hätte das Mittel vom Markt verschwinden müssen, sagt er. Renommierte Neurologen und selbst Firmenangehörige hätten zu der Zeit keinen Zweifel daran gehabt, dass Contergan giftig sei.

Erst der Humangenetiker Widukind Lenz bringt mit seinem Verdacht, Contergan verursache Missbildungen, den Stein ins Rollen – erst mit seinem Einschreiten beginnt die Zeitrechnung von Grünenthal. Zwölf Tage danach nahm das Unternehmen das Mittel vom Markt. Die dokumentierten Ereignisse jener Tage vermitteln einen Eindruck davon, wie sehr sich Grünenthal gegen die Marktrücknahme sträubte. Ein Bericht in der "Welt am Sonntag" am 26. November gab schließlich wohl den Ausschlag.

50 Jahre danach geht es immer noch um Schuld – die Grünenthal nie eingestanden hat – und Sühne. "Wir wollen 100 000 Euro pro Opfer für die erlittenen Lebenseinbußen", sagt Margit Hudelmeier. Gemessen an den Forderungen anderer Opferverbände wirkt das recht bescheiden. Doch nach einer Phase der Annäherung zwischen der Firmenfamilie Wirtz und den Opfern mit Treffen und einer 50-Millionen-Euro-Zahlung verhärten die Fronten derzeit zunehmend.

Die Chronologie des Contergan-Skandals
- Herbst 1959: Grünenthal erhält erste Hinweise auf Nervenschäden als Folge einer Contergan-Einnahme
- Herbst 1960: Obwohl Nervenschäden durch Contergan als wahrscheinlich gelten und das Mittel somit nicht ungiftig sein kann, bewirbt Grünenthal das Mittel weiter als ungiftig.
- 15. November 1961: Der junge Hamburger Oberarzt Widukind Lenz weist Grünenthal in einem Telefonat auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Contergan und Missbildungen bei Neugeborenen hin. Weil er vertröstet wird, schreibt er am selben Tag in einem Brief an das Unternehmen: "Ich halte es für erforderlich, dass das Medikament sofort aus dem Handel zurückgezogen wird."
- 18. November: Widukind Lenz schildert auf der Jahrestagung rheinisch-westfälischer Kinderärzte seinen Verdacht – ohne Contergan beim Namen zu nennen.
- 20. November: Lenz bekommt überraschend Besuch von Grünenthal. Die beiden Delegierten werfen ihm "Rufmord an einem Medikament" vor. Beim Gespräch mit der Hamburger Gesundheitsbehörde gibt Grünenthal an, es werde Contergan nicht zurückziehen. Das Unternehmen verschickt einen Rundbrief an knapp 67 000 Ärzte und betont die Vorzüge von Contergan.
- 24. November: Das nordrhein-westfälische Innenministerium verlangt mit Nachdruck die Marktrücknahme. Grünenthal lehnt ab, ist aber bereit, das Schlafmittel mit dem Klebezettel zu versehen: "An Schwangere nicht zu verabreichen".
- 25. November: Nach einer firmeninternen Besprechung bei Grünenthal werden an Ärzte und Apotheker 1000 Mitteilungen mit dem Hinweis verschickt, Contergan könne das Erbgut schädigen.
- 26. November: Die "Welt am Sonntag" berichtet über den Verdacht, Contergan könne zu Missbildungen bei Neugeborenen führen. Die Grünenthal-Firmenspitze beschließt, Contergan aus dem Handel zu nehmen und telegrafiert an das Innenministerium: "Bis zur wissenschaftlichen Klärung ziehen wir Contergan mit sofortiger Wirkung aus dem Handel zurück."
Quelle: dpa
dpa
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