Immer öfter enden Arztbesuche vor Gericht. Das Abendblatt-Bürgerforum befasst sich am 24. Mai mit dem Thema Medizinrecht. Jetzt anmelden.

Hamburg. Der Schock ist groß, wenn die Diagnose Hautkrebs lautet. Noch größer ist er, wenn sich später herausstellt, dass das Melanom zu spät erkannt wurde. Erst ein Jahr nachdem ein Arzt seiner Patientin versichert hatte, die dunkle Stelle auf der Kopfhaut sei unbedenklich, stellte sich heraus: Es war Krebs. Weil der Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat, war der Tumor am Ende doppelt so groß, der postoperative kosmetische Aufwand hatte sich erhöht, die Prognose verschlechtert.

Ein unangenehmer Fehler für den Arzt - und eine Katastrophe für die Patientin. Medizinische Fehleinschätzungen wie diese sind nicht selten. Die Krebspatientin wehrte sich und erstritt im Vergleich 4000 Euro. Ihr Vorteil war das Gutachten der Schlichtungsstelle. "Wenn das Gutachten positiv ausfällt, wird den Patienten in den meisten Fällen ein Vergleich angeboten", sagt Rechtsanwalt Sven Axel Dubitscher.

Der Fachanwalt für Medizinrecht beantwortet zusammen mit seinem Kollegen Oliver Tolmein beim nächsten Bürgerforum "Unsere Rechte" des Hamburger Abendblatts und des Hamburgischen Anwaltvereins (HAV) die Fragen der Besucher.

Titel der Veranstaltung: "Patientenrechte: Behandlungsfehler und Pflegemängel - das können Sie tun!" Am Donnerstag, 24. Mai, stehen die Medizinrechtsexperten von 19 Uhr an Interessierten und Betroffenen in der Axel-Springer-Passage Rede und Antwort. Selbsthilfe, Kosten und Schadenersatz sind Thema, aber auch Irrtümer der Geschädigten, die oft mit völlig falschen Vorstellungen den Anwalt aufsuchen.

Immer öfter enden Arztbesuche vor Gericht, die Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammer verzeichnet einen drastischen Anstieg der Anträge seit den 1990er-Jahren. Die Verunsicherung bei den Geschädigten ist groß. Dubitscher: "Es treffen Hilflosigkeit, Angst und mangelnde Fachkenntnis der Patienten mit Zeitmangel und Unterbesetzung der Ärzte und Pfleger zusammen. Das ist das eigentliche Problem: dass sich die Patienten nicht als Menschen wahrgenommen fühlen."

Strenge der Patient einen Rechtsstreit an, könnten die Kosten enorm hoch werden. "Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich kaum den teuren Rechtsstreit leisten", so Tolmein, Mitbegründer der Kanzlei Menschen und Rechte. Ein neues Patientenrechtegesetz, das noch als Entwurf vorliegt, soll das Medizinrecht reformieren. Er hält den Nutzen jedoch für zweifelhaft. "Das Gesetz könnte dem Patienten am Ende sogar zum Nachteil gereichen", sagt er.

Wer am Bürgerforum teilnehmen möchte, meldet sich bitte unter der Telefonnummer 040/68 86 09 55 an. Für Recht suchende Bürger bietet der Anwaltverein zudem einen weiteren Service an: den Anwaltsuchdienst. Auf Anfrage werden kostenlos bis zu drei für den Fall geeignete Rechtsanwälte genannt. Internet: www.hav.de oder Infos per Telefon unter 01804/31 43 14, ein Anruf kostet 20 Cent, mobil wird es teurer.