Autofahrer sollten Winterreifen aufziehen, auch wenn das in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Kommt es nämlich zu einem Unfall, dessen Ursache die Sommerreifen sind, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. Der Umfang der Kürzung hängt vom Einzelfall ab, so der GDV. In allen anderen Fällen übernimmt die Versicherung den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt.