Die Chancen, aus langfristigen Versicherungsverträgen aus der Zeit vor 2008 schneller herauszukommen, sind gestiegen. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des dritten Jahres nach Vertragsschluss gekündigt werden, so der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch. Er tritt damit Versicherern entgegen, die als Beginn der Frist nicht den Vertragsschluss, sondern erst den 1. Januar 2008 sehen. Zu diesem Zeitpunkt trat das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft.