Die Kündigung von Sachversicherungen ist erstmals zum Vertragsende möglich. Das liegt je nach Laufzeit der einzelnen Versicherung ein bis drei Jahre nach Abschluss. Danach kann jeweils jährlich zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Auch eine Beitragserhöhung ohne Verbesserung der Versicherungsbedingungen rechtfertigt eine Kündigung zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung wirksam wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt der Mitteilung. Die Kfz-Versicherung kann in der Regel zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.