"Der Einsatz von Energiesparlampen für allgemeine Beleuchtungszwecke im Haushalt ist unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich" - zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Strahlenschutz. Die von Energiesparlampen ausgehende optische Strahlung sowie die elektrischen und magnetischen Felder halten die internationalen Grenzwertempfehlungen ein. Wer sicher sein will, und vor allem für Leselampen oder anderen Beleuchtungen in Kopfnähe strahlungsarme Produkte verwenden möchte, sollte auf die Energiesparlampen mit einer Leistung von elf Watt zurückgreifen.