Berlin . Provider dürfen Kunden bald keine Router mehr aufzwingen. Das hat der Bundestag beschlossen. Die Folgen für den Verbraucher.

Bislang konnten Internetprovider ihre Kunden dazu vergattern, sich mit einem vorgegebenen Gerät ins Internet einzuwählen. Doch mit dem sogenannten Routerzwang ist jetzt Schluss: Am Donnerstagabend beschloss der Bundestag dessen Abschaffung. Das neue Gesetz soll den Routermarkt liberalisieren und mehr Freiheiten für den Verbraucher schaffen. Mehrere Kabelnetzbetreiber, darunter Unitymedia, lehnen die Reform ab. Aus diesem Grund gibt es auch im Bundesrat Widerstand gegen die Neuregelung. Stoppen kann die Länderkammer das Gesetz allerdings nicht, allenfalls verzögern. Ohnehin wird es frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2016 gültig werden, zudem gilt dann noch eine halbjährige Übergangsfrist. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Internetnutzer:

Worum geht es bei dem Gesetz?

Der Router – das ist das kleine Kästchen, das Kunden den Zugang zum Netz ermöglicht. In diesem Gerät steckt – je nach Anbieter – ein DSL- oder ein Kabelmodem, das den Netzzugang aus der Wand überhaupt erst nutzbar macht. Bisher definierten die Provider dieses Gerät noch als Bestandteil ihres Netzes, weshalb sie bestimmen durften, welches Gerät eingesetzt wird. Nach der Neuregelung wird nun die Anschlussdose in der Wand als sogenannter Netzabschlusspunkt definiert. Sobald sie in Kraft tritt, hat der Endverbraucher das Recht darüber zu bestimmen, welches Gerät er anschließen möchte. Laut verschiedener Netzbetreiber könne der Anschluss anderer Geräte zu Störungen im Netz der Anbieter führen, deshalb sei die Abschaffung des Routerzwangs gefährlich. Experten halten diese Einschätzung nahezu einhellig für falsch. So gelte auf dem US-Markt seit jeher das Recht zur freien Entscheidung, ohne dass es dort zu den von den Netzbetreibern behaupteten Folgen gekommen wäre.

Bislang dürfen die Endkunden allerdings noch bevormundet werden. Verschiedene Anbieter wie Vodafone, O2 oder Unitymedia machen von diesem Recht derzeit auch Gebrauch und zwingen ihre Kunden, bestimmte Geräte einzusetzen, selbst wenn diese bereits einen eigenen Router besitzen oder ein anderes Gerät einsetzen möchten. Um einen eigenständigen Wechsel der Kunden zu verhindern, verkapseln die Provider die Zugangsdaten in den mitgelieferten Routern, ohne dass Nutzer sie auslesen können. Künftig müssen Provider diese an ihre Kunden ausgeben, um damit den eigenen Router einrichten zu können.

Was bringt mir ein Routerwechsel?

Nutzer haben künftig mehr Entscheidungsfreiheit: Vor allem bei einem Neuabschluss muss dann nicht zwangsläufig ein neues Gerät erworben werden, wenn man schon einen ausreichend ausgestatteten Router besitzt. Wer monatlich eine Miete für seinen Router zahlen sollte, kann darauf unter Umständen verzichten und ein langfristig günstigeres Gerät kaufen. Vor allem aber kann man mühelos auf ein aktuelles Gerät umrüsten und kommt so in den Genuss von schnellem WLAN nach dem aktuellen ac-Standard oder anderen Zusatzfunktionen wie etwa Fernwartung oder VPN.

So findet man das passende Modell für den Wechsel


Router ist nicht gleich Router. Die besten Geräte sind umfangreicher vor unbefugtem Zugriff geschützt, sie bieten mehr Funktionen und lassen sich einfach bedienen, urteilt die Stiftung Warentest.


Testsieger: Bei den VDSL-Routern (Internet bis 100 Mbit) schnitt die AVM Fritz!Box 7490 (ab 190 Euro) am besten ab. Sie überzeugte im Test mit sehr schneller Datenübertragung, hoher Sicherheit und umfangreichen Funktionen.


Ebenfalls noch „ordentlich“ nennen die Tester den Router der Telekom, den Speedport W 724 V (ab 115 Euro), der natürlich auch in anderen Netzen betrieben werden kann.


Unter den ADSL2+-Routern (Internet bis 16 Mbit) siegte die Fritz!Box 7272 (ab 140 Euro), zwar weniger gut ausgestattet und etwas umständlicher bedienbar, aber dafür deutlich günstiger ist die TP-Link TD-W8970B (ab 50 Euro).


Nutzer, die einen Router mit Kabelmodem benötigen, haben derzeit noch keine nennenswerten Geräteoptionen im freien Markt, da es bislang dafür schlicht keine Nachfrage gab. Bis zur Umsetzung des neuen Gesetzes kann sich das aber noch ändern.


Der Expertentipp: Egal welchen Router man wählt, sollte man überprüfen, ob das WLAN-Signal nach dem WPA2-Verfahren verschlüsselt wird. Außerdem wird dringend dazu geraten, die WLAN-Kennung (SSID) zu ändern und sowohl das WLAN- als auch das Zugangskennwort zum Router durch ein eigenes zu ersetzen.

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Bin ich vom Routerzwang überhaupt betroffen?

Das hängt vom Internetanbieter ab. Kabelnetzbetreiber haben ihren Kunden bislang bestimmte Geräte verordnet, manche DSL-Anbieter auch. Wer zu seinem Internetanschluss keine Zugangsdaten erhalten hat, unterliegt also sehr wahrscheinlich dem Routerzwang.

Sollte ich auf jeden Fall wechseln, oder kann alles bleiben, wie es ist?

Das hängt von den jeweiligen Ansprüchen und dem verwendeten Gerät ab. Mitunter sind die vom Provider gelieferten Geräte echte Preistipps: Kunden die etwa einen DSL-Vertrag bei O2 abschließen, unterliegen zwar dem Routerzwang, haben aber immerhin die Wahl, statt des Standardgeräts auf Wunsch den Stiftung-Warentest-Testsieger AVM Fritz!Box 7490 (siehe Kasten) zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben, als er sonst gehandelt wird. In diesem Fall gibt es keinen Anlass zum Tausch. Auch sonst gilt: Wer für das Gerät keine Miete zahlen muss und mit den gebotenen Leistungen zufrieden ist, kann den Router bedenkenlos weiter betreiben.


Kann ein Routerwechsel mein Internet schneller machen?

Die Geschwindigkeit der Internetverbindung hängt maßgeblich vom gebuchten Tarif ab. Hat man einen Netzanschluss mit 16 MBit Bandbreite (entspricht etwa einer maximalen Downloadgeschwindigkeit von zwei MB pro Sekunde) bestellt, wird auch der modernste Router kein höheres Tempo herausholen können. Allerdings hat ein älteres Gerät meist Probleme, diese Geschwindigkeit auch in weiter entfernten Räumen per WLAN zu bieten. Die Funktechnik hat in den vergangenen Jahren mehrere Evolutionsstufen durchlaufen. Diese sind nach der IEEE 802.11-Norm zertifiziert. Ein oder zwei Buchstaben dahinter kennzeichnen den jeweiligen Standard. 802.11a etwa bietet 54 Mbit Bandbreite. Derzeit verkaufte Geräte setzen meist auf den n-Standard, er leistet theoretisch 150 MBit bis 600 MBit Bandbreite. Am schnellsten ist momentan aber ac-WLAN, das bis zu 1300 Mbit schaffen soll. Diese Werte werden praktisch nicht benötigt, sorgen aber dafür, dass die Datenrate bei schlechtem Empfang trotzdem hoch ist. Aber natürlich nur, wenn die Endgeräte dies auch unterstützen, sonst bleibt der Tempogewinn bescheiden. Es kann sich übrigens lohnen, beim Internetanbieter nachzufragen, ob es dort Wechselangebote für aktuellere Router gibt. Das ist teilweise günstiger, als sich selbst ein neues Gerät zu kaufen.

Ich habe noch einen alten Router im Keller, kann ich den benutzen?

Ist das Gerät bereits einige Jahre alt, sollte es besser nicht mehr benutzt werden. Oft bestehen bei älteren Geräten Sicherheitslücken, die vom Hersteller nicht mehr gestopft werden. Zudem ist die Leistung meist nicht mehr angemessen für die aktuellen Leistungsansprüche.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Router die Verschlüsselungstechnik WPA2 unterstützt. Ältere ADSL-Router können zudem inkompatibel zu heutigen DSL-Standards sein. Ein Internetanschluss mit 25 MBit Bandbreite oder mehr erfordert ein entsprechendes VDSL-Modem. Ältere ADSL-Geräte lassen sich dann nicht einsetzten.