Berlin. Die Polizei geht wieder stark gegen Raser vor. Was tun, wenn ich geblitzt werde? Und wann lohnt sich ein Einspruch? Tipps der Expertin.

Die sogenannte „Speedweek“ ist angelaufen – und treibt so manchem rasanten Autofahrer und mancher -fahrerin am Steuer den Schweiß auf die Stirn. Die Polizei geht wieder verstärkt gegen Raser vor. Am Montag startete die größte Geschwindigkeitskontroll-Aktion des Jahres. In vielen Bundesländern überwacht die Polizei die gesamte Woche über den Verkehr mit Radar- und Lasermessgeräten. Das Finale wird der sogenannte Blitzermarathon – mit Kontrollen den gesamten Freitag über. Das Ziel: Die Verkehrssicherheit erhöhen und Raser überführen.

Dr. Daniela Mielchen ist Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg. Im Interview erklärt die Expertin, wie Autofahrer bei einer Tempokontrolle auf keinen Fall reagieren sollten, was bei einem unscharfen Blitzer-Foto gilt und mit welchem Trick Temposündern der Führerschein häufig gar nicht entzogen wird.

Wie viel muss ich „zu schnell“ sein, damit ein Blitzer überhaupt auslöst?

Daniela Mielchen: Der Messbeamte vor Ort entscheidet grundsätzlich selbst, welchen Grenzwert er für das Auslösen einer Geschwindigkeitsmessung einstellt. Unserer Erfahrung nach wird zum Beispiel in einigen Bundesländern, wie in Mecklenburg-Vorpommern, eine Messung schon deutlich früher ausgelöst. So bekommen Sie in Mecklenburg-Vorpommern auch schon einmal Bescheide, in denen sind sie nur 6 km/h zu schnell gefahren sind. In anderen Bundesländern wird man hingegen erst ab einer Überschreitung von 10 Kilometer pro Stunde geblitzt. Generell gilt aber unter 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h, man muss also mindestens 4 km/h zu schnell fahren, um einen Blitzer auszulösen.

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Was kann das für Temposünder kosten?

Mielchen: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 10 km/h außerorts wird ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro fällig, innerorts sind es 30 Euro. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen wird es deutlich teurer und es kommen Punkte und Fahrverbote dazu.

Wenn ich als Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt und herausgewunken werde: Was ist in dieser Situation der größte Fehler?

Mielchen: Die goldene Lösung lautet: schweigen! Sich um Kopf und Kragen reden ist der größte Fehler, den Sie machen können. In dem Moment, in dem Sie angehalten werden, haben Polizisten lediglich einen Anfangsverdacht, zum Beispiel Handynutzung am Steuer. Problematisch wird es oftmals erst dann, wenn Sie sich zu dem Vorwurf äußern. Das A und O ist Schweigen, damit später alle Verteidigungsstrategien ausgeschöpft werden können. Wir haben als Anwälte eine Erfolgsquote von 85 Prozent, Punkteinträge oder Fahrverbote zu vermeiden. Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass derjenige sich nicht schon vor Ort um Kopf und Kragen geredet hat.

Wenn ich doch mal einen Bußgeldbescheid im Briefkasten habe: Wie sollte ich am besten reagieren?

Mielchen: Man sollte so früh wie möglich nach vorherigem Schweigen einen Anwalt einschalten, um eine realistische Chance zu haben, einen Punkteintrag oder ein Fahrverbot zu vermeiden. Wir machen die Erfahrung: Wenn jemand selbst ans Gericht schreibt, passiert meistens gar nichts. Von Vorteil ist zudem eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, da diese die Kosten für die anwaltliche Vertretung übernimmt.

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Ich bekomme ein Blitzer-Foto, auf dem ich nicht zweifelsfrei zu erkennen bin. Welche Möglichkeiten habe ich da?

Mielchen: Gute Möglichkeiten. Kürzlich ist eine Freundin von mir geblitzt worden, die war auf dem Foto eigentlich exakt aussieht wie auf ihrem Passfoto. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kam die Gutachterin zu dem Ergebnis, sie sei nur zu 92 Prozent zu erkennen. Das hat dem Gericht nicht ausgereicht, das Verfahren endete mit einem Freispruch für sie. Wenn die Qualität eines Blitzerfotos derart schlecht ist, dass einzelne Erkennungsmerkmale nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, werden die Verfahren eingestellt oder enden mit Freispruch.

Viele Autofahrer haben Blitzer-Warn-Apps auf dem Handy. Das ist rechtlich ein Graubereich: Wie sieht die Rechtslage aus?

Mielchen: Sie dürfen Blitzer-Warn-Apps nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen. Sie dürfen aber ein Handy mitführen, auf dem eine Blitzerapp installiert ist, das ist grundsätzlich nicht verboten. Im Endeffekt heißt das, Sie dürfen diese App während der Fahrt nicht öffnen und benutzen.

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Was kann das kosten?

Mielchen: Es kostet 75 Euro und einen Punkt in Flensburg, wenn man Sie dabei erwischt, dass sie diese App betriebsbereit parat hatten. Früher war es nicht ausdrücklich verboten, dass der Beifahrer das Handy mit Warn-App während der Fahrt in der Hand hält und den Fahrer entsprechend warnt. Inzwischen ist es so: Wenn ein Beifahrer die App nutzt und der Fahrer von den Erkenntnissen Gebrauch macht, muss er mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt rechnen. Grundsätzlich sollten Sie die App also so schnell wie möglich schließen und ab damit in die Hosentasche.

Blitzer erkennen: Das können auch fest im Auto angebrachte technische Gadgets, die sich mit dem Handy koppeln lassen. Die können ebenfalls vor mobilen und stationären Blitzern warnen. Sind die genauso verboten?

Mielchen: Das ist die gleiche Rechtslage. Aber bei dieser Art der fest installierten Blitzer-Warner ist es so, dass die Polizei, die Sie mit den Geräten erwischt, diese sogar vernichten kann. Bei Handys ist das anders: Da wird es grundsätzlich als unverhältnismäßig angesehen, dass man Ihnen Ihr Handy wegnimmt und es vernichtet, weil es vom Prinzip her erlaubt ist, die Warn-App auf dem Handy zu installieren.

Dr. Daniela Mielchen ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Dr. Daniela Mielchen ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). © ZRB | Jan Northoff

Wenn ich aufgrund eines Blitzer-Fotos den Führerschein abgeben soll: In welchen Fällen kann ich das vielleicht noch verhindern?

Mielchen: Solange Sie noch Rechtsmittel zur Verfügung haben, können Sie entweder bei der Bußgeldstelle oder bei Gericht vortragen, dass Sie dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, zum Beispiel beruflich oder weil Sie sich um eine pflegebedürftige Person kümmern müssen. Es besteht in diesen Fällen die Möglichkeit eine doppelte Geldbuße zu zahlen und Sie können dafür den Führerschein behalten. Übrigens: Nach meiner Erfahrung kann man von einem Nord-Süd-Gefälle sprechen, je südlicher, desto strenger sind die Behörden und Gerichte, wenn es um den Wegfall eines Fahrverbotes geht.

Sollte ein Bescheid bereits rechtskräftig sein, kann man leider nichts mehr machen. Es empfiehlt sich deshalb frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten, damit dieser die Einhaltung der Fristen überwacht.