Berlin. Bei Flut oder anderen Elementarschäden ist eine Versicherung ratsam. Soforthilfe vom Staat gibt es künftig nur noch in Ausnahmefällen.

Seit Jahren raten Verbraucherverbände, sich gegen Überschwemmungen und andere Elementarschäden zu versichern – mit mäßigem Erfolg. Jetzt übt die Politik Druck auf Hauseigentümer und Mieter aus, die sich um einen Versicherungsschutz für extreme Wetterumstände nicht kümmern: Im Ernstfall können diese nicht mehr darauf vertrauen, Steuergeld zum Ersatz von zerstörtem Hab und Gut zu erhalten.

Dauerregen, vollgelaufene Keller, verwüstete Wohnungen: Allein für Überschwemmungsschäden hat die deutsche Versicherungswirtschaft 2016 rund 940 Millionen Euro aufgewendet. Für Schäden nach Starkregen mussten die Versicherer nach eigenen Angaben den zehnfachen Betrag ausgeben. Doch die Bilder aus Hochwassergebieten verlieren offenbar rasch ihre Wirkung, wenn jemand selbst nicht betroffen ist. Gerade einmal 40 Prozent der Gebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden – dazu gehören die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Erdrutschen und anderen Naturgefahren – versichert.

Schadensfall kann in den Ruin treiben

Anders als viele denken, ist es mit einer normalen Wohngebäude- und Hausratpolice nicht getan. Deshalb sollten diese Versicherungen um einen Elementarschadenschutz erweitert werden, raten Verbraucherschützer. „Gerade Starkregenereignisse können überall und zu jeder Zeit auftreten. Wer sich dann nicht gegen Elementarschäden abgesichert hat, steht im Schadensfall möglicherweise vor dem Ruin“, sagt Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Ein Beschluss der Regierungschefs aller 16 Bundesländer macht es nun noch dringlicher, sich um den Schutz zu kümmern. Über Soforthilfen hinaus soll ein Geschädigter finanzielle Unterstützung nur noch unter Bedingungen erhalten: Er muss sich zuvor erfolglos um eine Versicherung bemüht haben‚ oder die Vertragsangebote waren wirtschaftlich unzumutbar – sprich zu teuer. Das geht aus dem Protokoll der Länderkonferenz vom 1. Juni hervor.

Regen, Starkregen, Dauerregen? So heißt das, was da runterkommt

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    „Niemand sollte sich darauf verlassen, dass der Staat einspringt“

    „Niemand sollte jetzt noch darauf vertrauen, dass der Staat schon einspringen wird, wenn das eigene Haus oder der Hausrat von Hochwasser beschädigt wurde“, sagt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wegen der hohen Kosten, die bei der Sanierung oder dem Abriss hochwassergeschädigter Gebäude entstehen, hält sie es für „fahrlässig, auf eine mögliche Absicherung von Elementarschäden weiterhin zu verzichten“.

    Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind gut 99 Prozent der Gebäude im Bundesgebiet problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Daran aber zweifelt der Bund der Versicherten (BdV). Er verweist darauf, dass Interessenten in Risikogebieten kein Vertragsangebot oder keinen Schutz zu bezahlbaren Beiträgen bekämen.

    Grundsätzlich gilt: Je höher das Schadensrisiko, desto mehr kostet die Absicherung. Um das Problem zu lösen, müsse eine Versicherungspflicht für Elementarschäden bestehen und eine Verpflichtung der Versicherer, auch bezahlbare Angebote anzubieten, fordert der BdV. Für die Einführung einer Versicherungspflicht setzt sich auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow ein.

    Experten: Zuerst bestehende Versicherungen überprüfen

    Verbraucher sollten zunächst prüfen, ob bestehende Versicherungen das Elementarrisiko bereits mit abdecken, raten Experten. Ist das nicht der Fall, sollten Angebote vom eigenen Versicherer und Vergleichsangebote eingeholt werden. Kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sollten die Gründe dokumentiert werden. „Erhält ein Interessent keine Angebote, sollte er sich die Ablehnungen schriftlich geben lassen, um seine Bemühungen um einen Versicherungsschutz bei Bedarf belegen zu können“, sagt Experte Gernt. Dasselbe gilt für Offerten, die einem wegen einer zu hohen Jahresprämie oder eines hohen Selbstbehalts unerschwinglich erscheinen. „Hält jemand eine angebotene Versicherung für nicht bezahlbar, rate ich dazu, die eigene finanzielle Situation mit allen Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren und als Nachweis für später aufzuheben“, erläutert Fachfrau Gerhards.

    Ob sich eine staatliche Behörde im Schadensfall davon beeindrucken lässt, wenn es um die Verteilung von Hilfsgeldern geht, steht auf einem anderen Blatt. Der Länderbeschluss lässt offen, welche Prämienhöhe wirtschaftlich für die Betroffenen noch zumutbar ist. Um im Ernstfall nicht leer auszugehen, sollte jeder gut überlegen, wofür er sein Geld ausgibt. Gernt: „Manche haben Vollkasko für ihr Auto, sparen aber an der Versicherung für ihr Haus.“