Berlin. Glatte Gehwege, geplatzte Wasserleitungen – die Kälte führt zu manch lästigem Problem. Was Mieter und Eigentümer jetzt tun müssen.

Schnee, Frost, spiegelglatte Straßen: Der Winter hatte weite Teile Deutschlands im Griff. Was Hauseigentümer und Mieter beachten sollten.

Winterdienst bei vereisten Gehwegen

Hauseigentümer und Mieter tragen die Verantwortung dafür, dass niemand auf zugeschneiten oder vereisten Gehwegen stürzt. Im Detail legt jede Kommune in ihrer Ortssatzung fest, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang der Winterdienst zu erbringen ist.

Ist ein Haus oder eine Wohnung vermietet, kann der Eigentümer die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen. Dazu bedürfe es einer ausdrücklichen Bestimmung im Mietvertrag, wie der Deutsche Mieterbund betont.

Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich

Es gebe kein Gewohnheitsrecht, wonach etwa „immer der Mieter im Erdgeschoss“ die Aufgabe übernehmen müsse. Könne der Eigentümer oder Mieter nicht selbst räumen und streuen, sollte er eine andere Person oder einen externen Dienstleister damit beauftragen, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

„Denn wer vorsätzlich oder fahrlässig der Pflicht zur Schnee- und Glättebekämpfung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Das kann mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden“, sagt GDV-Experte Mathias Zunk.

Vier Tipps gegen das Frieren

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    Versicherung übernimmt nicht die Bußgelder

    Rutscht ein Fußgänger aus und verletzt sich, weil der Gehweg nicht geräumt oder gestreut war, haftet in der Regel der Eigentümer oder Mieter. Auch wer einen Winterdienst beauftrage, sollte deshalb kontrollieren, ob alle Gefahren beseitigt würden, rät der GDV.

    Vor den finanziellen Folgen schütze zwar eine Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – soweit sie vorhanden ist – „diese übernimmt aber nicht die Bußgelder“, so Zunk.

    Mehrmals am Tag schippen und streuen

    Generell gilt laut Deutschem Mieterbund: Bei Bedarf muss auch mehrmals am Tag geschippt, gefegt und gestreut werden. Und das gelte selbst dann, wenn Vermieter oder Mieter einem Beruf nachgingen und deshalb gar nicht zu Hause seien. Auch wer im Urlaub sei, stehe in der Verantwortung.

    Wasserleitungen im Freien abdrehen und entleeren

    Wer es noch nicht gemacht hat, muss auf Glück hoffen und direkt handelt: Wasserleitungsrohre im Garten liegen meist nicht in frostsicherer Tiefe. Sie können bei Minusgraden einfrieren und in der Folge platzen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Je früher im Winter man sie abdreht und entleert, desto besser.

    Schneeverwehungen an der Hauswand entfernen

    Taut Schnee, der sich an der Hauswand gesammelt hat, kann das Wasser nicht nur durch Türen ins Haus eindringen, sondern auch das Mauerwerk beschädigen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Es drohen Feuchteschäden. Deshalb sollte man Verwehungen möglichst rasch beseitigen.

    Heizung in allen Zimmern laufen lassen

    Gefrorene Wasserleitungen können platzen. Daher ist es wichtig, dass die Räume immer eine bestimmte Grundwärme haben – auch wenn sie nur selten genutzt werden wie Gästezimmer, Vorratsräume, das Gäste-WC, Keller und Dachboden. Der VPB rät zu im Schnitt 17 Grad.

    Die Frostschutzstellung am Ventil des Heizkörpers schützt ihn zwar vor dem Einfrieren. Das gilt aber nicht für die Rohre der Heizanlage – gerade die, die weit entfernt vom Heizkörper liegen. Darauf weist der GDV hin. Doch es gibt noch mehr zu beachten: So heizt man richtig – Tipps und Tricks für eine warme Wohnung.

    Garage lüften

    Das Auto bringt den Schnee in die Garage, wo er schmilzt und sich das Wasser am Boden sammelt. Auch hier drohen Feuchteschäden. Daher sollte man nun regelmäßig bei ganz geöffnetem Tor und Fenster stoßlüften, rät die Fachvereinigung Betonfertiggaragen.

    Auch Garagen mit automatischer Lüftung müssen nach Schneefall zusätzlich gelüftet werden. Am besten wird das Auto noch vor der Garage von Schnee gesäubert, besonders der Radkasten. (mit dpa)