Hamburg. In energieeffizienten Neubauten kann es wegen der dichten Gebäudehülle zu Schimmel kommen. Es gibt aber technische Hilfsmittel.

Wir verbringen so viel Zeit in Räumen. Und die Gebäudehüllen neuer Häuser werden immer dichter. Da stellt sich die Frage: Wie wichtig sollte Bauherren der Einbau einer Lüftungsanlage sein oder haben Sie sogar Anspruch auf deren Einbau ?

Um es vorweg zu nehmen: Der Gesetzgeber schreibt Lüftungsanlagen nicht vor, auch wenn Gegenteiliges oft zu hören ist. „Tatsächlich fordert die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV genannt, keine Lüftungsanlage“, sagt Nicola Beck, Leiterin des EnergieBauZentrums in Harburg. Allenfalls werde in Paragraf 6 (2) die Vorgabe gemacht, dass in Neubauten „der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt“ sein muss. Eine sehr ungenaue Regelung, die viel Spielraum für Interpretationen lasse, wie die Diplom-Ingenieurin anmerkt. „Nach dem Stand der Technik handelt es sich aber um einen Baumangel, wenn der erforderliche Mindestluftwechsel nicht sichergestellt ist“, wie sie betont. Planer und Ausführer von Bauleistungen unterlägen damit einem hohen Haftungsrisiko.

Hält sie den Einbau einer Lüftungsanlage also für ratsam? „Bei Neubau und nach umfangreicher energetischer Sanierung ist ihr Einbau unbedingt zu empfehlen“, sagt Beck. Nicht zuletzt, weil die wenigsten Menschen es im Alltag schafften, ausreichend zu lüften. „Mit dieser Anlage vermeidet man Feuchtigkeitsschäden, die andernfalls in gesundheitlich bedenklicher Schimmelbildung enden könnte.“

Schimmel in jüngst bezogenen Stadthäusern

Herbert Oberhagemann, Bausachverständiger und Leiter des Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren in Hamburg, weiß von vielen Neubauten zu berichten, in denen es bereits ordentlich schimmelt. In einem Fall gleich mehrfach in einer Siedlung in Öjendorf, in der vor gut einem Jahr sogenannte Stadthäuser bezogen wurden.

Dass es dazu kommen konnte, erstaunt ihn nicht: „Die neuen Häuser sind ja mittlerweile pottendicht. Und viele dieser Neubauten haben keine Lüftungsanlage.“ Insofern hält auch er den Einbau solcher Anlagen für ratsam. Auch wenn eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gut 12.000 Euro kostet. Gleichzeitig mahnt der erfahrene Baubegleiter zur Vorsicht: „Es droht die Gefahr des Investitionsbetrugs, wenn Bauherren nicht nachweisen können, dass sie die Anforderungen der EnEV einhalten.“ Dann könnte es Ärger mit der KfW geben. „Denn den Nachweis dafür muss nicht die Baufirma, sondern der Bauherr erbringen.“

Unabhängigen Energieberater hinzuziehen

Sein Rat: Zu Beginn aller Planungen einen unabhängigen Energieberater hinzuziehen, der für den Bauherren und sein Haus eine „ehrliche Lösung“ entwirft. Ein Rat, den Sybille Bauernfeind von der KfW Bankengruppe unterstützt. Ohnehin müssten seit April nun auch Bauherren, und nicht nur Sanierer, einen unabhängigen Energieberater bei allen Planungen hinzuziehen. „Eben weil wir es den Bauherren und Firmen überlassen, wie sie die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen.“ Der unabhängige Rat eines Experten sei daher wichtig. Eine Liste infrage kommender Berater habe die KfW auf ihrer Homepage ( www.kfw.de) hinterlegt.

Baubiologe Günter Beierke von Roth-Massivhaus bestätigt auf Nachfrage, dass ein gesundes Wohnumfeld für Kunden an Bedeutung gewinne. Auch deswegen halte die Firma, die ab Mai nur noch Häuser ab dem KfW-Effizienzhausstandard 55 anbietet, Lüftungsanlagen für unverzichtbar. Uwe Münzenberg, ebenfalls Baubiologe, möchte den Blick noch auf etwas anderes richten: „Bauherren sollten nicht davon ausgehen, dass allein der Hinweis auf ökologisches, natürliches Bauen schon gesundes, schadstofffreies Bauen bedeutet.“ Eine Regelung hinsichtlich der Belastung von Innenräumen mit Schadstoffen gebe es hierzulande nämlich nicht. „Wem dies aber wichtig ist, sollte darauf achten, dass nur Materialien zum Einsatz kommen, die von der europäischen Vereinigung natureplus empfohlen werden.“