Berlin. Ruheständler können nach Erreichen der Altersgrenze so viel hinzuverdienen, wie sie wollen. Anders ist es bei vorgezogenen Renten.

Wer die Altersgrenze erreicht, wird eigentlich von der Lohnarbeit befreit. Dann lebt man von der Rente – so die Theorie. Doch diese Freiheit können sich viele Rentner nicht mehr leisten. Ihre Altersbezüge sind zu niedrig. Sie müssen weiterarbeiten. Andere dagegen wollen weiterhin tätig sein, weil sie ihren Beruf gerne ausüben und dabei fit bleiben. In jedem Fall stellen sich Fragen: Wird die Rente gekürzt, wenn man auch im Alter Lohn erwirtschaftet? Muss man dann noch Sozialbeiträge zahlen?

Der einfachste Fall sieht so aus: Man geht in Rente, wenn die Regelaltersgrenze gekommen ist. Diese liegt irgendwo zwischen 65 und 67 Lebensjahren, abhängig von der jeweiligen individuellen Konstellation. „Wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann man weiterarbeiten und so viel zur eigenen Rente hinzuverdienen, wie man möchte“, sagt Manuela Budewell, eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Die Rentenversicherung zahlt dann die vollen Altersbezüge ohne Kürzung. Zusätzlich erhält man den Lohn für die jeweilige Tätigkeit. Wichtig ist trotzdem: Die Rentner müssen die Zusatzeinnahmen bei der Rentenversicherung anmelden.

Oft ist die Rente zum Teil zu versteuern

Beachten muss man, dass oft ein Teil der Rente zu versteuern ist. Zusätzlich verlangt das Finanzamt Abgaben für das Arbeitseinkommen. Die Summe aus Rente, Lohn oder Gewinn und etwaigen weiteren Einkünften wie Mieteinnahmen bildet das zu versteuernde Einkommen.

Und wie sieht es mit den Sozialbeiträgen aus? „Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und seine Rente bezieht, muss noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen“, erklärt Marina Herbrich, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater. Die Pflicht zur Rentenversicherung entfällt, denn man ist ja bereits Rentner. Auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht mehr zu entrichten. Diese Regelungen gelten ebenso für Selbstständige.

Je höher der Verdienst, desto mehr sinkt die Rente

Für alle, die schon vor der Regelaltersgrenze sogenannte vorgezogene Altersrenten erhalten, sieht die Sache anders aus. Das kann etwa für Schwerbehinderte zutreffen oder für Arbeitnehmer, die ein Modell der Altersteilzeit gewählt haben. DRV-Sprecherin Budewell: „Wer bereits eine eigene Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bekommt, darf grundsätzlich nur maximal 450 Euro im Monat hinzuverdienen. Liegt das Einkommen darüber, wird die Rente gekürzt oder gegebenenfalls gar nicht mehr gezahlt.“

Beim Hinzuverdienst ist immer die Bruttogröße zu betrachten. Je höher das zusätzliche Einkommen ausfällt, desto mehr sinkt die Rente. Die Abschmelzung erfolgt bislang (Änderung siehe Kasten) in Stufen: Wenn ein Rentner in den alten Bundesländern, der während seines Berufslebens ein Durchschnittsgehalt bezog, derzeit bis zu 1132,95 Euro hinzuverdient, erhält er nur eine Teilrente in der Höhe von zwei Dritteln seines vollen Anspruches. Die entsprechende Grenze für Ostdeutschland liegt bei 1049,17 Euro. Wer einen Lohn bis zu 1655,85 Euro (West) oder 1533,40 (Ost) erzielt, bekommt eine Teilrente von 50 Prozent. Die weiteren Stufen sind ein Drittel und null. Diese Reduzierung gilt jedoch nur vor der Regelaltersgrenze.

Ab 450 Euro Lohn werden Sozialversicherungsbeiträge fällig

Wer bei vorgezogener Altersrente bis 450 Euro Lohn erzielt, braucht keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Diese bezahlt der Arbeitgeber pauschal. Verdienen sie mehr, müssen die Rentner-Arbeitnehmer für das gesamte Einkommen den normalen Beitrag zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung von beispielsweise 21 Prozent abführen.

Eine dritte Kategorie bilden Frührenten, die für teilweise oder vollständige Erwerbsminderung gezahlt werden. In diesen Fällen „ist das Verfahren grundsätzlich ähnlich wie bei Altersrenten, jedoch existieren hier andere Einteilungen in Stufen“, erklärt DRV-Sprecherin Budewell. „Auch die Hinzuverdienstgrenzen unterscheiden sich.“

Da das Rentenrecht kompliziert sein kann, empfiehlt die Rentenversicherung dringend, sich beraten zu lassen. Dies ist umso nötiger, als die Rentner verpflichtet sind, den Versicherungsträgern bestimmte Angaben – beispielsweise zum Zuverdienst – selbstständig zur Verfügung zu stellen. Bei den Niederlassungen der Rentenversicherung bekommt man die Beratung kostenlos. Professionelle Rentenberater, die unabhängig und selbstständig arbeiten, beraten gegen Honorar.