Die Kündigung ist für Arbeitnehmer immer ein Schock. Betroffene sollten sich Rat holen bei Anwälten für Arbeitsrecht.

Noch läuft die Konjunktur gut in Deutschland, ebenso das Konsumklima. Doch das kann sich schnell ändern. Weniger Wachstum in China, keine durchgreifende konjunkturelle Wende in den USA – das kann die deutsche Exportwirtschaft stark beeinträchtigen. „Die Zuspitzung des Konflikts zwischen Großbritannien und der EU um einen Brexit (Austritt Großbritanniens aus EU), die Differenzen in der EU wegen der Flüchtlingskrise oder der starke Rückgang des Ölpreises, der auch einen Konjunktureinbruch ankündigen kann, sind weitere Risiken für dieses Jahr“, sagt Torsten Johannsen von der Schröder Bank in Hamburg.

Dann werden die Arbeitnehmer wieder mit einem unangenehmen Thema konfrontiert: Kündigung. Für die knapp 90 Beschäftigten des Buss-Hansa-Terminals im Hamburger Hafen, sind die Kündigungen schon absehbar. Denn der Betrieb stellt zum Jahresende 2016 seine Arbeit ein. Eine ebenso große Anzahl von Beschäftigten bei angeschlossenen Dienstleistern bangen um ihre Zukunft. Auch die Mitarbeiter von Deutscher Bank oder Siemens kann es treffen. Die größte deutsche Bank will 9000 Stellen streichen, die Hälfte davon in Deutschland. Der Technologiekonzern Siemens hat angekündigt, 3300 Stellen allein im Inland abzubauen.

„Betriebsbedingte Kündigungen waren in der letzten Zeit nicht das große Thema, denn diese Form der Kündigung ist sehr konjunkturabhängig“, sagt Silke Grage, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg. Doch egal aus welchem Grund gekündigt wurde, in jedem Fall müssen die Betroffenen sich schnell Rat holen und handeln. „Denn vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht bleiben nur drei Wochen Zeit“, sagt Grage. Auch wenn die Kündigung noch so unwirksam sei, könne man nichts mehr machen, wenn diese Frist versäumt werde.

Die fachliche Beratung, ob eine Klage aussichtsreich ist, gibt es bei einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht oder den Rechtsexperten einer Gewerkschaft. Wer bei einem kleinen Unternehmen beschäftigt ist, muss seinen Rauswurf eher hinnehmen als der Mitarbeiter eines Konzerns. „Eine Kündigungsschutzklage ist in der Regel nur möglich, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat“, sagt Grage. Bei der Berechnung der Mitarbeiter sind Auszubildende nicht berücksichtigt.

Die zweite wichtige Unterscheidung ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses, denn noch in der Probezeit kann leicht gekündigt werden. In den ersten sechs Monaten ist eine Kündigung problemlos möglich. Der Arbeitnehmer hat kaum Chancen sich dagegen zu wehren. Allerdings kann es aber auch hier eine Ausnahme geben. Wenn der Betriebsrat nicht zur Kündigung angehört wurde, ist eine Kündigung unwirksam. Das gilt in allen Fällen, unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer, aber nur für die Unter-nehmen, wo es einen Betriebsrat gibt.

Betriebsbedingt wird gekündigt, wenn Aufträge ausbleiben und nicht mehr alle Mitarbeiter beschäftigt werden können oder die gesamte Firma aufgelöst wird wie das Buss-Hansa-Terminal. Sind nicht alle Beschäftigten betroffen, muss eine soziale Auswahl vorgenommen werden. Einbezogen werden dabei die Arbeitnehmer mit einer vergleichbaren Tätigkeit. Der Arbeitgeber muss unter Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten den Arbeitnehmern zuerst kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig sind. Aus diesen Kriterien können sich dann auch Ansatzpunkte für eine Anfechtung der Kündigung ergeben.

Bei verhaltensbedingten Kündigungen gibt es meist keine Begründungen. Es ist auch nicht vorgeschrieben, eine Kündigung zu begründen und für den Arbeitgeber ist es auch sinnvoll mit Blick auf einen möglichen Kündigungsschutzprozess darauf zu verzichten. „Häufig erhalten die Gekündigten aber im persönlichen Gespräch Hinweise“, sagt Grage. In diesen Fällen muss man die Gründe genau prüfen, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abzuwägen. Dabei spielt auch eine Rolle, ob es schon Abmahnungen in dieser Sache gegeben hat.

Eher selten ist die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Sie ist aus wichtigem Grund möglich. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in besonders gravierender Weise gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen hat. Letztlich geht es hier um unwiederbringlich verlorenes Vertrauen, so zum Beispiel bei Diebstahl (auch geringwertiger) oder Betrug zu Lasten des Arbeitgebers. Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen möglich. In solchen Fällen kann es dann schon ein Erfolg sein, wenn in Vergleichsverhandlungen die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird. „Was hier zu tun ist, kommt sehr auf den Einzelfall an“, sagt Grage.

Bei einer Kündigungsschutzklage trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre anfallenden Kosten selbst. Der Streitwert für die Kostenberechnung sind in der Regel drei Monatsgehälter. Der Gang vor das Arbeitsgericht bringt aber meist nicht den Arbeitsplatz zurück. In der Praxis werden rund 80 Prozent aller arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit einem Vergleich beendet. Finanziell lohnt sich ein Gerichtsverfahren in aller Regel. Durch geschicktes Verhandeln und mit guter Taktik lässt sich eine Abfindung heraushandeln.

Denn eine Kündigung ist nicht zwangsläufig mit einer Abfindung verbunden, wie viele glauben. „Das ist nur der Fall, wenn der Betriebsrat einen Sozialplan ausgehandelt hat oder es entsprechende Vereinbarungen im Tarifvertrag gibt“, sagt Grage. Doch vor dem Arbeitsgericht kann dann häufig noch eine Abfindung ausgehandelt werden. Das gilt besonders, wenn der Prozessausgang offen ist und der Arbeitgeber sich nicht sicher sein kann, dass seine Kündigung wirksam ist. Ein Richtwert für die Berechnung einer Abfindung ist ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Aber auch hier kommt es wie so oft auf den Einzelfall an. Bei einer Kündigung lohnt oft der Gang zum Anwalt. Der Job ist zwar meist verloren. Doch mit einem finanziellen Ausgleich lässt sich entspannter nach einer neuen Stelle suchen.

Fachanwälte Im Internet gibt es unterschiedliche Portale, um einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht zu finden.
So zum Beispiel unter www.rechtsanwaltskammerhamburg.de Ebenso ist eine telefonische Anwaltssuche unter der Hamburger Nummer 34 53 98 möglich. Die Auskunftszeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 15 Uhr.
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