Hamburg. Laut einer aktuellen Studie der Umzug AG ziehen knapp neun Millionen Bundesbürger pro Jahr um, die Umzugsquote beträgt rund 14 Prozent.

Wie schön, wenn die neue Bleibe endlich gefunden und alle Verträge unter Dach und Fach sind! Aber spätestens dann sollte man sich Gedanken machen, wie der Umzug ablaufen soll. Laut einer aktuellen Studie der Umzug AG ziehen knapp neun Millionen Bundesbürger pro Jahr um, die Umzugsquote beträgt somit rund 14 Prozent. Auffällig ist, dass jeder zweite Umziehende zwischen 20 und 39 Jahre alt ist. Die häufigsten Gründe für einen Umzug: 47 Prozent streben eine Optimierung ihrer Wohnverhältnisse an, 16 Prozent ziehen mit einem Partner zusammen und 15 Prozent nennen eine berufliche Neuorientierung als Grund. Und 36 Prozent aller Befragten wollen einen Profi mit dem Umzug beauftragen.

Je frühzeitiger ein Unternehmen beauftragt wird, desto besser – und vielfach günstiger – kann der Umzug vonstatten gehen. Doch zunächst muss man sich entscheiden, ob man einen Komplettumzug oder einen Standardumzug buchen möchte – oder ob man mit einer Beiladung auskommt. Bei einem Komplettumzug übernimmt die Umzugsfirma fast alle Arbeiten – vom Einpacken der Umzugskartons und Demontieren der Möbel über den Transport der Habseligkeiten bis hin zum Auspacken und Aufbauen. Bei Bedarf kümmert sich die Umzugsfirma auch um eine Halteverbotszone am Aus- und Einzugsort. Bei einem Standardumzug packt der Kunde die Kartons ein und aus, auch die Möbel baut er selbst ab und wieder auf. Verladen werden die Kisten und Möbel von der Umzugsfirma. „Das senkt natürlich die Kosten“, sagt Fabian Möller von Transport Krumpf in Hamburg. Je nach Absprache kann der Dienstleister Mitarbeiter für die Demontage der Möbel zur Verfügung stellen oder andere Teile des Umzugs abnehmen. Der Standardumzug – oft auch Teilumzug genannt – ist im Vergleich zum Komplettumzug zwar preiswerter, aber auch zeitaufwändiger undanstrengender.

Selbstverständlich ist es auch möglich, den Umzug mit Freunden und Familiedurchzuführen. Doch was ist mit dem Klavier, dem großen Aquarium oder Omas Bauernschrank – allesamt unhandliche und schwere Möbelstücke, die man selbst nicht transportiert bekommt? Eine Lösung kann darin bestehen, eine so genannte, vergleichsweise preiswerte Beiladung zu buchen. Dabei werden Einzelteile quasi als „Anhalter“ in einem bereits gebuchten Umzugswagen transportiert, in dem noch Platz ist.

Schäden beim Umzug, wer haftet?

Wenn bei einem Umzug ein Schaden entsteht, muss dieser ersetzt beziehungsweise beseitigt werden. Das gilt sowohl für Schäden am Umzugsgut, aber auch für Schäden, die zum Beispiel im Treppenhaus entstehen. Nach §451eim Handelsgesetzbuch beträgt die grundsätzlicheVersicherung und Grundhaftung durch das Umzugsunternehmen 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Die Umzugsfirma kann allerdings nur für Schäden belangt werden, die zu 100 Prozent von ihren Mitarbeitern verursacht wurden. Ein Beispiel: Wenn etwa bei einem Teilumzug die Umzugskartons selbst gepackt werden und in den Kisten geht während des Transports etwas zu Bruch, haftet die Firma nicht. Bei einem Komfortumzug ist die Lage klar: Hier haftet die Spedition auch für defekte Dinge beim Auspacken, Da die Mitarbeiter der Spedition die Umzugskartons selbst packen, Möbel demontieren und transportieren, ist das Umzugsunternehmen für defekte Dinge in den Kartons,für Schäden an den Möbeln, im Treppenhaus oder im Fahrstuhl.

In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Speditionen meistens die Haftung für Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ aus. Darunter fallen Schäden, die durch Naturgewalten wie Sturm oder sehr starke Regenfälle entstehen, aber auch Schäden durch Dritte, die aufgrund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz nicht haftbar gemacht werden können. Haftungsausschlüsse können auch besonders wertvolle Güterbeispielsweise wertvolle Kunstgegenstände oder antike Möbel, betreffen. Sofern das umzuziehende Geschirr, Möbel und anderes Umzugsgut den Wert 620 Euro pro Kubikmeter deutlich überschreiten, ist man mit einer zusätzlichen Transportversicherung gut beraten. Für Umzugsgüter im Wert von etwa 100.000 Euro schlägt diese mit etwa 1000 Euro zu Buche. Im Zweifelsfall hilft das Umzugsunternehmen weiter.

Um ein Anrecht auf Schadensersatz zu haben, müssen Möbel und Kisten sofort nach dem Ausladenaus dem Umzugswagenetwaige Kratzer oder Dellen kontrolliert werden. Offensichtliche Schäden am Umzugsgut, in der Wohnung oder im Fahrstuhl sind dem Umzugsunternehmen einen Tag nach dem Umzug schriftlich zu melden. 14 Tage hat man Zeit, um verdeckte Schäden wie etwa einen beschädigten Schrank oder Kratzer auf den Parkettdielen zu melden. Das ist wenig Zeit und sollte in der Hektik nicht vergessen werden. Wenn Freunde beim Umzug helfen, gilt: Unbezahlte Umzugshilfe ist ein Freundschaftsdienst, bei dem von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung auszugehen ist. Um private Umzugshelfer bei Schäden belangen zu können, sollte ein Vertrag aufgesetzt werden, der den Helfer zur Haftung verpflichtet. Der Helfer ist daher gut damit beraten, einen entsprechenden Zusatz in seine Haftplichtversicherung einfügen zu lassen, so dass diese die Kosten für mögliche Schäden während des Umzugs übernimmt.

Wo findet man einen seriösen Anbieter?

Die Umzugsspeditionen findet man im Branchenbuch, in der Tageszeitung oder im Internet. Wer auf Nummer sicher gehen und bei keinem „schwarzen Schaf“ landen will, sollte in jedem Fall darauf achten, dass nicht nur eine Mobilfunknummer angegeben wird. Denn professionelle Umzugsfirmen verfügen über einen festen Bürositz und somit auch über einen Festnetzanschluss. „Besondere Vorsicht ist auch bei Lockangeboten angesagt. Wenn ein dreistündiger Umzug mit drei Mann inklusive Auto für 150 Euro angeboten wird, kann es sich um keine hochwertige Leistung handeln“, warnt André Badouin vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)der die Interessen der Deutschen Möbelspediteure vertritt. Wichtig sei auch der erste Kontakt am Telefon. „Da sollte man auf sein Gefühl vertrauen. Wenn einem der Ansprechpartner gleich merkwürdig und unprofessionell vorkommt, sollte man die Reißleine ziehen“, sagt Badouin. Ein Hinweis auf die Seriosität von Umzugsfirmen sind ein Eintrag im Handelsregister, offizielle Transportlizenzen und eine AMÖ-Mitgliedschaft.

Um ein präzises Angebot zu erhalten, das auf die Bedürfnisse zugeschnitten issollte man eine Besichtigung inklusive Boden und Keller vereinbaren. Nur so können sich Umzugsfirmen ein Bild vom Aufwand machen und die Anzahl der Helfer und Kartons sowie die Größe der Fahrzeuge bestimmen. Wenn es um das konkrete Umzugsangebot geht, ist es ratsam, einen Festpreis aushandeln.

Was kostet ein Umzug?

Die Preise für einen Umzug lassen sich pauschal nicht bestimmen. Denn jeder Umzug ist anders, jedes Unternehmen kalkuliert anders und auch von Stadt zu Stadt sind die Preise unterschiedlich. „Einen Einfluss auf den Preis haben zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Entfernung, die Anzahl der Personen im Haushalt, der benötigten Arbeitskräfte und Arbeitsstunden, das Volumen des Umzugsguts und die Größe des Umzugswagens“, sagt Fabian Möller. Dazu können Zusatzleistungen wie zum Beispiel eine Hebebühne oder das Bereitstellen von Verpackungsmaterial kommen. Und schließlich: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten für eine Möbelspedition bei der nächsten Steuererklärung angeben – es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt die Kosten. Wer aus privaten Gründen umzieht, kann maximal 20 Prozent und 600 Euro absetzen.

Weitere Infos, Datenbanken und ­Adressen:
www.umzug.org, www.amoe.de