Handwerkerleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltshilfe in geringfügiger Beschäftigung (Minijob)

Begünstigt:
Rechnungen bis zu 6000 Euro/Jahr

Begünstigt:
Rechnungen bis zu 20.000 Euro/Jahr

Begünstigt:
Kosten bis zu 2550 Euro/Jahr

Abziehbar von der Steuerschuld:
20 Prozent der Arbeitskosten,
maximal 1200 Euro

Abziehbar von der Steuerschuld:
20 Prozent der Arbeitskosten,
maximal 4000 Euro

Abziehbar von der Steuerschuld:
20 Prozent der Kosten,
maximal 510 Euro

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