Zerrüttete Ehe, Streit mit dem Arbeitgeber, Mietärger: Es muss nicht immer zum Gerichtsprozess kommen. Bei vielen Problemen berät auch die Verbraucherzentrale

Streit mit dem Arbeitgeber, zwischen Paaren, Ärger mit dem Vermieter oder gar ein ärztlicher Kunstfehler: Es gibt viele Gründe, vor Gericht zu ziehen. Doch vorher sollte man sich fachkundigen Rat holen.

Wer die Kosten eines Rechtsstreits fürchtet, kann sich seinen Prozess gegen eine Erfolgsbeteiligung in bestimmten Fällen auch finanzieren lassen. Bei vielen Alltagsproblemen kann auch die Verbraucherzentrale Rechtsberatung leisten, die günstiger als beim Anwalt ist. Denn gestritten wird in der Hansestadt viel. In Hamburg leben nach Berlin die streitlustigsten Deutschen, ermittelte der Rechtsschutzversicherer Advocard in einer Studie.

Rund jeder dritte Streitfall spielt sich im privaten Bereich ab. Am wenigsten wird mit Behörden und der Verwaltung gestritten. Das Abendblatt gibt einen Überblick, wo es im Streitfall Hilfe gibt. Denn es muss nicht immer bis zum Prozess kommen.

Wie finde ich einen geeigneten Anwalt?

Einen Überblick über die in Hamburg zugelassenen Anwälte gibt es bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Es kann im Internet nicht nur nach Fachgebieten, sondern auch nach dem Stadtteil oder Fremdsprachenkenntnissen gesucht werden. Nach dem Zufallsprinzip und entsprechend den Vorgaben werden bis zu drei Anwälte empfohlen. „Wem das Internet nicht zur Verfügung steht, der kann auch unsere telefonische Anwaltssuche nutzen“, sagt Franz-Joachim Hofer von der Rechtsanwaltskammer Hamburg. Die Nennung von Anwälten stellt aber keine Empfehlung dar. Denn in das Verzeichnis können alle in Hamburg zugelassenen Anwälte aufgenommen werden. „Wir behandeln alle gleich“, sagt Hofer. Zu unterscheiden ist zwischen Tätigkeitsschwerpunkten und der Bezeichnung Fachanwalt. Tätigkeitsschwerpunkte sind eine Selbsteinschätzung des Anwalts.

Der Begriff Fachanwalt ist rechtlich geschützt. „Das ist eine Art Gütesiegel“, sagt Hofer. Die Anwälte müssen eine gewisse Zahl von Fällen auf ihrem Fachgebiet nachweisen und Lehrgänge absolvieren, bevor sie diesen Titel verliehen bekommen. Es gibt 20 Bereiche, in denen die Bezeichnung Fachanwalt erworben werden kann. Beispiele sind etwa Fachanwalt für Mietrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Kunden von Rechtsschutzversicherungen können sich auch an ihren Versicherer wenden, der in der Regel Anwälte zu bestimmten Fachgebieten empfehlen kann.

www.rechtsanwaltskammerhamburg.de; Telefonische Anwaltssuche unter der Telefon: 040/34 53 98, und zwar Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 15 Uhr.

Wie bereite ich mich auf das erste Gespräch mit dem Anwalt vor?

„Wichtig ist, alle Unterlagen und Schreiben schon zum Ersttermin mitzubringen“, sagt Hofer. Als vorteilhaft erweist sich auch, den Fall kurz und chronologisch schildern zu können und eventuelle Zeugen zu benennen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte man den Versicherungsschein zum Anwalt mitnehmen. Er kann dann eine Deckungszusage für den Fall einholen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Anwalt?

Es ist ratsam, das Kostenthema gleich zu Beginn anzusprechen, wenn das der Anwalt nicht selbst übernimmt. Denn er ist gehalten, mit dem Mandanten eine Gebührenvereinbarung zu treffen, da sich die außergerichtliche Beratung nicht nach einer festen Gebührenordnung richtet.

Für eine Erstberatung können maximal 190 Euro berechnet werden. Das stellt aber eine Obergrenze dar, wenn zwischen dem Mandanten und dem Anwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde. Hat der Anwalt ein schriftliches Gutachten im Rahmen der Erstberatung erstellt, liegt der Maximalbetrag bei 250 Euro.

Gibt es Alternativen zu einem Rechtsanwalt?

Rechtsberatung dürfen im Prinzip in Deutschland nur Anwälte machen. Davon gibt es aber auch Ausnahmen. Gewerkschaften und Mietervereine dürfen nur ihre Mitglieder beraten. Verbraucherzentralen können jeden Verbraucher beraten, vertreten diese aber nicht vor Gericht. Dazu ist wieder ein Anwalt notwendig.

In welchen Bereichen bietet die Verbraucherzentrale Hamburg eine Rechtsberatung an?

„Wir decken alle Rechtsfragen im Bereich des Konsums ab“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. „Bei Problemen mit dem Vermieter verweisen wir an die Mietervereine oder die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA).“ Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale reicht vom Allgemeinen Verbraucherrecht bei Kauf und Dienstleistungen über Geldanlage, Probleme mit Kreditverträgen und Versicherungen, Telekommunikationsrecht und Energierecht bis hin zum Patientenrecht und Fragen zu Lebensmitteln. Bei Nachbarschaftsstreit, Erbstreitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und dem Bürger (zum Beispiel Bußgeldbescheide) kann die Verbraucherzentrale nicht helfen.

Wie teuer ist der Rat der Verbraucherzentrale?

Manche Beratungen sind kostenlos, zum Beispiel in den Bereichen Umwelt und Lebensmittel. Andere, wie die rechtliche Prüfung eines Hauskaufvertrages, kosten 150 Euro. Die Standardrechtsberatung kostet 22 Euro und für Empfänger von Arbeitslosengeld II nur die Hälfte. Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Allerdings kann die Wartezeit länger als bei einem Anwalt sein.

www.vzhh.de; Telefon: 040/248 32-0 (keine Beratung) Montag bis Freitag 10 bis 16 Uhr, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg

Für wen ist die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) da?

Die Rechtsberatung der ÖRA richtet sich an Menschen mit geringen Einkommen, die in Hamburg leben. Auch wer nur in Hamburg arbeitet und ein Problem mit seinem Arbeitsverhältnis hat, kann sich unabhängig vom Wohnort an die ÖRA wenden. Typische Fälle sind: der Ehemann, der den Unterhalt verweigert, der Arbeitgeber, der die Kündigung ausgesprochen hat, oder die Rentenversicherung, die den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente ablehnt. Voraussetzung für die Beratung ist neben der Bedürftigkeit, dass nicht schon an anderer Stelle ein Rechtsrat eingeholt wurde. Die ÖRA-Vergleichsstelle bietet die Möglichkeit, zivilrechtliche Streitigkeiten wie Mietkonflikte, Baukonflikte oder Trennungs- und Scheidungsfolgen in einem Vergleichsverfahren zu lösen, das schneller und kostengünstiger ist als ein langwieriger Prozess. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Höhe des Einkommens.

www.hamburg.de/oera/; ÖRA-Hauptstelle, Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg, Montag bis Freitag 8 bis 13 Uhr; Telefon: 040/428 43-3071/3072

Was leisten Prozesskostenfinanzierer?

Sie übernehmen in aussichtsreichen Rechtsfällen alle Verfahrenskosten und erhalten bei Erfolg der Klage oder erzieltem Vergleich eine vertraglich vereinbarte Erfolgsbeteiligung, die im Schnitt bei 20 bis 30 Prozent liegt. Bei geringen Schadenersatzforderungen kann die Erfolgsbeteiligung auch bis zu 50 Prozent erreichen. Verliert der zu finanzierende Kläger das Verfahren, trägt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das ist der entscheidende Vorteil bei diesen Anbietern. Anders als bei einer staatlichen Prozesskostenhilfe für Bedürftige trägt der Finanzierer bei einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite.

Für welche Verfahren eignen sich Prozesskostenfinanzierer?

Diese Finanzierer springen nur bei aussichtsreichen Fällen ein und haben zum Teil auch hohe Einstiegshürden. So muss der Mindeststreitwert bei den beiden großen Anbietern Foris Prozessfinanzierung und Legial bei mindestens 100.000 Euro liegen. Es gibt aber auch Anbieter wie Solvantis, die nur einen Mindeststreitwert von 25.000 Euro verlangen. Bei Acivo sind es nur 10.000 Euro. Die Prozessfinanzierer überprüfen, wie finanzstark die Gegenseite ist, um nicht eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben. Unternehmen nutzen ebenfalls die Prozesskostenfinanzierung. Prinzipiell sind die Anbieter für viele Rechtsgebiete offen. Als Beispiele werden von ihnen aber gern Erbstreitigkeiten oder Schadenersatzforderungen aus ärztlichen Kunstfehlern genannt. Außerdem gibt es Nischenanbieter: Wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert, können sich Passagiere auch an die Hamburger Kanzlei KSP wenden, die sich darauf spezialisiert hat.

Wie helfen Ombudsmänner ?

In vielen Bereichen wie Kreditinstituten, Versicherungen, Bausparkassen, Immobilien, öffentlicher Nahverkehr gibt es Ombudsmänner, die eine außergerichtliche, kostenlose Einigung zwischen Anbieter und Kunden anstreben. Dabei gibt es jedoch sehr unterschiedliche Bedingungen. Bei den privaten Versicherungen (Ausnahme private Krankenversicherung) kann der Ombudsmann bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bzw. 5000 Euro einen Schlichtungsspruch zum Vorteil des Kunden fällen, der dann auch vom Unternehmen akzeptiert werden muss. Das ist aber nicht in allen Ombudsverfahren die Regel. Oft muss dem Schlichtungsvorschlag auch das Unternehmen zustimmen. Bringt der Ombudsmann dem Beschwerdeführer keinen Erfolg, bleibt nur der Gang vor Gericht.