Aktueller Ratgeber problematisiert die hohen Haftungsrisiken

Ein Verwaltungsbeirat fungiert laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Schnittstelle zwischen allen Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft und der Immobilienverwaltung. Er wird in der Wohnungseigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt und besteht in der Regel aus drei Personen und kümmert sich um die Belange der Eigentümer. Somit kann der Verwalter nicht schalten und walten, wie er will.

Das Gremium ist Adressat von Wünschen, Anregungen und Beschwerden und soll den Verwalter bei seinen Aufgaben unterstützen, beraten und im Konfliktfall vermitteln. So wird der Verwaltungsbeirat häufig bei kleineren Beanstandungen informiert, die die Möglichkeiten des Verwalters übersteigen, etwa wenn für einige Tausend Euro die Klingelanlage erneuert werden muss. Damit muss nicht immer gleich eine Eigentümerversammlung einberufen werden, was oftmals einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.

Zudem hat der Beirat laut WEG die Aufgabe, die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan zu prüfen, bevor diese der Wohnungseigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das gilt auch für Rechnungslegungen und Kostenvoranschläge. Verträge für die Gemeinschaft abzuschließen ist dem Beirat allerdings untersagt. Das gilt auch für Vereinbarungen mit dem Verwalter.

Viele weitere Informationen enthält das aktuell neu aufgelegte Buch „Der Verwaltungsbeirat in der Praxis“ von Steffen Hasse (Grabener Verlag, 174 Seiten, 24 Euro). Es gibt Auskunft über die Aufgaben und Berechtigungen des Beirats, dessen Einrichtung im Übrigen keine Pflicht ist und der ehrenamtlich tätig wird. Der Autor problematisiert in diesem Zusammenhang die große Diskrepanz zwischen unentgeltlicher Arbeit und teilweise hohen Haftungsrisiken. Außerdem werden Versicherungsmöglichkeiten sowie rechtliche Grundlagen aufgezeigt.