Schüßler-Salze dürfen nicht mehr als gesundheitsfördern im medizinischen Bereich beworben werden. Die Wirkung sei nicht nachgewiesen.

Hamm. Das homöopathische Arzneimittel Schüßler-Salze darf einem Gerichtsurteil zufolge nicht als gesundheitsfördernd in einem medizinischen Bereich beworben werden. Die Wirkung der alternativmedizinischen Präparate von Mineralsalzen sei nicht wissenschaftlich gesichert, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: I-4 U 141/12). Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine vorangegangene Verfügung des Landgerichts Dortmund, das eine entsprechende Werbeaussage als unzulässig untersagt.

In dem Fall hatte ein Unternehmen aus Rheda-Wiedenbrück, das homöopathische Arzneimittel vertreibt, in einer Hebammen-Fachzeitschrift mit der Aussage „Schüßler-Salze...Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ geworben. Der Berliner Verband sozialer Wettbewerb e.V. sah darin eine irreführende Werbung und klagte.

Der vierte Zivilsenat des Oberlandesgerichts gab dem Interessensverband von Unternehmen und freiberuflich Tätigen Recht. Die Werbeaussage beinhalte ein falsches Wirkungsversprechen an die angesprochenen fachkundigen Hebammen, erklärten die Richter. Homöopathische Arzneimittel seien als solche registriert, aber nicht mit Anwendungsgebieten zugelassen. Um eine Irreführung zu vermeiden, dürften sie nicht mit einem Anwendungsgebiet, etwa bei einer Krankheit, beworben werden. Das gelte insbesondere für einen umfassenderen Einsatzbereich wie die Schwangerschaft.

Mit dem Werbeslogan werde der Eindruck erweckt, dass die genannten Mittel schonend und dauerhaft positiven Einfluss speziell für die Schwangeren entfalten könnten, die Krankheiten oder Beschwerden aus dem Anwendungsbereich der Produkte litten, monierten die Richter. Der Eindruck sei falsch, weil die Wirkung der beworbenen Arzneimittel nicht wissenschaftlich gesichert sei.

Es bestehe die Gefahr, dass Hebammen den Schwangeren im Vertrauen auf die Werbeangabe zur Einnahme des beworbenen homöopathischen Arzneimittels rieten, hieß es. Das halte die Schwangere möglicherweise von der Befragung ihres Arztes ab.