Mietautos für kurze Strecken erobern die Städte. In diesem Jahr soll die Anzahl der Nutzer auf 190.000 steigen. Tipps vom VCD zum Mieten.

Berlin. Der Trend zum Mietauto für kurze Strecken nimmt in Deutschland immer mehr Fahrt auf. Vor allem für den innerstädtischen Verkehr wird Carsharing beliebter, in diesem Jahr soll die Zahl der Nutzer dem Bundesverband Carsharing zufolge von 158.000 auf 190.000 steigen. Antworten auf Fragen rund um das Thema gibt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin.

Welche Anbieter gibt es?

Die Angebote für privates und kommerzielles Carsharing nehmen laufend zu. In Deutschland gehören unter anderem die Online-Netzwerke cambio-carsharing.de, tamyca.de, autonetzer.de, nachbarschaftsauto.de und das Bahn-Projekt flinkster.de zu den bekanntesten Vertretern der Branche. Auch die Autobauer setzen auf die Kurzzeit-Vermietung kleiner Fahrzeuge – darunter etwa Daimler, BMW, VW und Peugeot.

Worauf sollte man bei der Anbieterwahl achten?

Neben einer Durchsicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfiehlt der VCD die Auswahl von Anbietern, bei denen die bloße Registrierung nicht schon mit Extrakosten verbunden ist. Zudem ist die Möglichkeit einer raschen Kontaktaufnahme für Rückfragen, nachträgliche Absprachen oder im Schadensfall wichtig. Viele Online-Anbieter lassen sich von ihren Kunden im Internet bewerten.

Wie sehen die Verträge aus?

Beim privaten Carsharing können meist kürzere Nutzungszeiten vereinbart werden, Modelle wie „Car2Go“ erlauben aber auch die Abrechnung einzelner Fahrten ohne Grundgebühr und die Kombination mit Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs. Beim kommerziellen Carsharing werden dagegen meist längerfristige Verträge abgeschlossen. Außerdem müssen Kunden dabei oft stärker auf die Verfügbarkeit der Autos an den Mietstationen achten. Beim privaten Carsharing ist das Netz dichter.

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Wie werden die Konditionen beim privaten Carsharing festgelegt?

Grundsätzlich kann der private Vermieter die Nutzungsgebühr selbst bestimmen. Dabei sollte sich der Anbieter jedoch in einer angemessenen Preisspanne bewegen. Bei häufigem Kontakt mit demselben Mieter können später auch Rabatte gewährt werden.

Wie wird man Vermieter des eigenen Autos?

Bei vielen deutschen Internet-Vermittlern muss der Vermieter seinen Wohnsitz im Inland haben und einen in einem EU-Staat ausgestellten Führerschein besitzen. Das vermietete Auto sollte ihm gehören oder ihm per Vollmacht zur Nutzung übertragen worden sein. Der Neupreis des in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs darf bei einigen Anbietern höchstens bei 75 000 Euro gelegen haben. Eine Motorleistung von 150 kW/204, ein Tachostand von 200 000 Kilometern und ein Fahrzeugalter von zehn Jahren sollten möglichst nicht überschritten werden.

Wer darf privat vermittelte Autos mieten?

Das zulässige Alter des Mieters liegt in der Regel zwischen 23 und 70 Jahren. Neben einem Wohnsitz in Deutschland ist der Besitz eines EU-Führerscheins für Pkw seit mindestens drei Jahren Pflicht. Mehr als 8 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei sind meist tabu.

Wie sollten Carsharing-Autos versichert sein?

Ein ausreichender Versicherungsschutz ist beim Carsharing unerlässlich. Es gibt Zusatzversicherungen, die häufig zwischen 7,50 und 9,00 Euro für einen vollen Miettag kosten. Abgedeckt sind Haftpflicht sowie Teil- und Vollkaskoschutz. Die Leistungen können sich wie bei herkömmlichen Autopolicen auch nach dem Fahreralter richten.