Sie finden Ihren Pkw entweder auf einem öffentlichen Parkplatz oder in der “Zentralen Fahrzeugverwahrstelle“, auch “Autoknast“ genannt

Super Parkplatz, dachte ich, unweit des Verlages. Abends war mein Wagen weg, er hatte im eingeschränkten Halteverbot gestanden. Hatte ich übersehen. Er war abgeschleppt worden, das war an sich korrekt, ich bekenne mich schuldig. Aber wo wurde mein Wagen hingebracht? Nachfrage bei der Polizei. "Irgendwo Jungiusstraße, Sie müssen mal selbst suchen ...", bekam ich als Antwort. Recherche nach Feierabend in eigener Sache. 200 Meter weiter finde ich mein Auto. Nein, nicht auf einem legalen Parkplatz, sondern auf dem Fußweg geparkt! Fußgänger müssen sich mühsam daran vorbeischlängeln. Wie peinlich. Dort hätte ich nie geparkt. So ein Auto müsste man doch abschleppen ... Das Erlebnis liegt einige Zeit zurück. Jetzt parke ich in der Tiefgarage.

Vielleicht haben Sie das ja auch schon mal erlebt: Ihr 90 Minuten zuvor abgestellter Pkw hat sich offenbar in Luft aufgelöst. Ein Anruf bei der Polizei bringt auch Ihnen die ärgerliche Gewissheit: Der Wagen ist abgeschleppt worden. Aber wohin? "Darüber entscheidet der jeweilige Beamte vor Ort", erläutert der Hamburger Polizeisprecher Andreas Schöpflin. Manchmal wird das Auto nur wenige Hundert Meter weiter auf einem öffentlichen Parkplatz wieder abgestellt. Es kann aber auch in der - wie es offiziell heißt - "zentralen Fahrzeugverwahrstelle" (im Volksmund als "Autoknast" bezeichnet) an der Ausschläger Allee 177 landen. Betroffene Wagenbesitzer müssen Kontakt mit dem nächsten Polizeirevier aufnehmen. Die Verwahrstelle ist rund um die Uhr besetzt. Wenn Sie Ihr Auto abholen wollen, müssen Sie Ausweis und Kfz-Schein oder Kfz-Brief vorlegen. Außerdem wird gleich kassiert: Für einen Pkw zahlen Sie an Gebühren und Abschleppkosten mindestens 260 Euro. Und je länger Ihr Wagen dort abgestellt bleibt, umso teurer wird es.

In seltenen Fällen kann Ihr Auto mit einer Metallkralle gesichert werden. Sie ist an einen Reifen montiert und verhindert das Wegfahren. "Die Parkkralle spielt bei uns eher eine geringe Rolle, etwa dann, wenn es mal darum geht, ein Fahrzeug, in das eingebrochen wurde, kurzfristig zu sichern", so Polizeisprecher Holger Vehren. "In der Regel wird ein Auto abgeschleppt, wenn es eine Beeinträchtigung bzw. eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt." Beispiel: Parken auf Behinderten-Parkplatz ohne Erlaubnis.

Infos und Kontakt: Polizei unter Telefon 110 oder bei den jeweiligen Revieren bzw. der Verwahrstelle, Telefon: 040/781 04 50